CDU Stadtverband Walldorf

Frühzeitige Beteiligung am Bebauungsplanverfahren

„HDM – Digital Campus“ nach § 3 Abs. 1 BauGB

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 47 Seite 9 und 10.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 47 / 2021 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Frühzeitige Beteiligung am Bebauungsplanverfahren  „HDM – Digital Campus“ nach § 3 Abs. 1 BauGB Im Rahmen einer Neuausrichtung als Folge der Digitalisierung der  Medien- und Druckbranche beabsichtigt die Heidelberger Druck- maschinen AG (HDM) am Standort des Stammwerks in Wiesloch/ Walldorf Grundstücksflächen durch geeignete Verdichtungsmaß- nahmen optimiert zu nutzen und freiwerdende Teilflächen neuen  gewerblichen Nutzungen zuzuführen. Auf den Flächen soll insbe- sondere ein anspruchsvolles gewerbliches Technologie-Quartier als  „Heidelberg Digital Campus“ sowohl auf der Gemarkung Walldorf  als auch auf der Gemarkung Wiesloch entstehen. Zur Schaffung  der planungsrechtlichen Voraussetzungen dieser gemarkungsüber- greifenden Planung sollen Bebauungspläne in beiden Kommunen  möglichst parallel und zeitgleich aufgestellt werden. Der Gemeinderat der Stadt Walldorf hat daher in seiner öffent- lichen Sitzung am 23.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den  Bebauungsplan „HDM – Digital Campus“ nach § 2 Absatz 1  Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Über den Aufstellungsbeschluss  wurde bereits mit Bekanntmachung vom 03.04.2021 in der Wall- dorfer Rundschau berichtet.Abweichend vom ursprünglichen Aufstellungsbeschluss wurde im  Rahmen der weiteren Erarbeitung des Vorentwurfes der Geltungs- bereich mit Gemeinderatsbeschluss vom 23.11.2021 angepasst.  Der Geltungsbereich umfasst im Vorentwurf auf der Walldorfer  Gemarkung die Flurstücke 10092/5, 10092/6, 10146/4, 10146/5,  10146/7 10146/8 und 10147/2 ganz und die Flurstücke 70/31,  9976/2, 9976/4, 10092/1,10105/1, 10145/2 und 10147/3 teilweise. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der Plan- darstellung auf Seite 10 d  te 10 dargestellt (siehe Lageplan „Geltungsbe- reich Bebauungsplan ‚HDM – Digital Campus‘“, Stand 18.11.2021). Öffentliche Auslegung In der öffentlichen Sitzung am 23.11.2021 hat der Gemeinderat  die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behördenund Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit auf Basis  des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „HDM – Digital Campus“  mit Planstand 21.10.2021 gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemei- nen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt  durch Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans in der Zeit  vom 06. Dezember 2021 bis einschließlich 21. Januar 2021. Während dieses Zeitraums sind die Planunterlagen im Rathaus der  Stadt Walldorf beim Fachbereich 4 – Planen/ Bauen/ Immobilien,  2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 207, während der Öffnungszei- ten einzusehen. Aufgrund der aktuellen Krisensituation sind die  Öffnungszeiten des Rathauses derzeit eingeschränkt: Montag bis  Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr, und außerdem Mittwoch von 16.00  bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist eine Einsicht  nach Terminvereinbarung unter 06227/35-1421 oder per E-Mail  andreas.konrad@walldorf.de möglich. Der Inhalt der ortsüblichen  Bekanntmachung und die ausgelegten Unterlagen sind zusätzlich  im Internet auf der Internetseite der Stadt Walldorf (https://www. walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und- bauen/planoffenlagen) eingestellt. Folgende Unterlagen werden in dieser Zeit öffentlich ausgelegt:• Planzeichnung Vorentwurf, Maßstab 1:2000, Entwurfsstand  21.10.2021 • Textliche Festsetzungen, Vorentwurf, Entwurfsstand 29.10.2021 • Begründung zum Vorentwurf mit Umweltbericht, Entwurfs- stand 29.10.2021 • Verkehrsuntersuchung zu den Bebauungsplänen „HDM – Digi- tal Campus“, Koehler & Leutwein Ingenieurbüro für Verkehrs- wesen, Karlsruhe, Stand 19.10.2021 • Energiekonzept, ebök Gesellschaft, Tübingen, Stand 06.10.2021 • Klimagutachten zum Bebauungsplan „HDM – Digital Campus  und Service Port“ der Stadt Wiesloch und zum Bebauungsplan  „HDM – Digital Campus“ der Stadt Walldorf, Ökoplana Kli- maökologie - Lufthygiene – Umweltplanung, Mannheim, Stand  September 2021 • Bericht zum Thema Altlasten (Phase 1: Historische Erhebung)  im Rahmen der Bebauungsplanverfahren „HDM – Digital  Campus“; UBP-consulting GmbH & Co. KG, Wiesloch, Stand  08.10.2021 • Rahmenplan Gesamtareal Digital-Campus, AS+P, Frankfurt,  Stand Mai 2021 • Ganzheitliches Verkehrskonzept, AS+P – Albert Speer & Partner  GmbH, Frankfurt, Stand 28. Mai 2021Während der obengenannten Frist wird Gelegenheit zur Äuße- rung und Erörterung gegeben. Anregungen zur Planung können  während dieser Frist bei der Stadtverwaltung Walldorf schriftlich,  mündlich zur Niederschrift sowie elektronisch (z. B. per E-Mail an:  andreas.konrad@walldorf.de) abgegeben werden. Da das Ergebnis  der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga- be der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass parallel im gleichen Zeit- raum auch die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß  § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „HDM – Digital Campus  und Service Port“ der Stadt Wiesloch stattfindet. Die Planunterla- gen des Vorentwurfs der Stadt Wiesloch sind auf der Internetseite  der Stadt Wiesloch unter (www.wiesloch.de/pb/bebauungsplanver- fahren) eingestellt. (siehe auch S. 10 Plan) gez. Matthias Renschler, Bürgermeister