CDU Stadtverband Walldorf

Bebauungsplan „HDM - Digital Campus“

Gemeinderat beschließt frühzeitige Beteiligung

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 48 Seite 3.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 48 / 2021 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Im Rahmen einer Neuausrichtung als  Folge der Digitalisierung der Medien-  und Druckbranche beabsichtigt die Hei- delberger Druckmaschinen AG (HDM)  am Standort des Stammwerks in Wies- loch / Walldorf Grundstücksflächen  durch geeignete Verdichtungsmaßnah- men optimiert zu nutzen und freiwer- dende Teilflächen neuen gewerblichen  Nutzungen zuzuführen. Auf den Flächen  soll insbesondere ein anspruchsvolles  gewerbliches Technologie-Quartier als  „Heidelberg – Digital Campus“ sowohl  auf der Gemarkung Walldorf als auch  auf der Gemarkung Wiesloch entstehen.  Zur Schaffung der planungsrechtlichen  Voraussetzungen dieser gemarkungs- übergreifenden Planung sollen Bebau- ungspläne in beiden Kommunen mög- lichst parallel und zeitgleich aufgestellt  werden. Bei der öffentlichen Gemein- deratssitzung vom 23. November lag die  Beschlussvorlage zur Durchführung der  frühzeitigen Beteiligung der Behörden  und Träger öffentlicher Belange sowie die  frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  auf Basis des Vorentwurfs zum Bebau- ungsplan „HDM - Digital Campus“ zur  Abstimmung vor. Der Vorentwurf für  den Walldorfer Gemarkungsteil wurde  auf Grundlage der gemeinsamen Rah- menplanung der Städte Wiesloch und  Walldorf sowie der HDM erstellt. Bürgermeister Matthias Renschler wies  vor dem Hintergrund der Vorberatung  darauf hin, dass er in der Zwischenzeit  auch mit der Wieslocher Verwaltungs- spitze wegen einer möglichen Einzelhan- delsnutzung im Gebiet gesprochen und  die Walldorfer Position dargelegt habe.  Stadtbaumeister Andreas Tisch stellte  die Details vor. Der wesentlich kleinere  Teil des betroffenen Gebiets liegt mit ca.  3,6 ha auf Walldorfer Gemarkung. Auf  Wieslocher Gemarkung sind es ca. 43 ha.  Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplan- vorentwurf vor. Wichtig sei dabei, dass  „wir Einzelhandel für unsere Flächen  dezidiert ausschließen“, so Tisch. Es gehe  nun darum eine frühzeitige Beteiligung  „loszutreten“. Eine öffentliche Veranstal- tung als Bürgerinformation soll am 13.  Dezember als Onlineformat durchge- führt werden, wie Andreas Tisch weiter  informierte. Man befinde sich noch in der Anfangs- phase von Planung und kommunaler  Mitbestimmung, so Stadtrat Mathias  Pütz (CDU). Es sei aber wichtig, die Öf- fentlichkeit parallel mit einzubinden und  zu informieren und im Gemeinderat den  Entwurf zu diskutieren. Im Grundsatz  stimme man der perspektivischen Ent- wicklung auf den Flächen beider Gemar- kungen zu. Man sehe die noch ungenaue   Prognose zum Ausbau der L723 sehr kri- tisch. Was die vorgesehenen Flächen für  den Einzelhandel angehe, sehe man diese  im Umfang und im Grundsatz ebenfalls  sehr kritisch. Insgesamt könne man den  Beschlussvorschlägen mit den veränder- ten Geltungsbereichen zustimmen. Die  Weiterentwicklung biete mehr Chancen  als Risiken, so Pütz. Stadtrat Manfred Zuber (SPD) sieht als  wesentliche Ziele auf Walldorfer Gemar- kung die Entwicklung eines Industriege- biets zu einem Büro- und Technologie- quartier zusammen mit dem nördlichen  Teil auf Wieslocher Gemarkung und die  Neuplanung der verkehrlichen Situati- on im Bereich der L723. Worauf man in  Zukunft im Laufe des Verfahrens „unbe- dingt einwirken müsse“, so Zuber, sei die  Zulässigkeit einer Einzelhandelsfläche im  nördlichen Wieslocher Plangebiet an der  Gemarkungsgrenze zu Walldorf. „Einen  Nahversorger mit einer Verkaufsfläche  von 800 m2 können wir uns nicht vor- stellen.“ Lobenswert sei, dass der LKW- Verkehr die L723 nicht direkt belasten  solle. Stadtrat Manfred Wolf (B90/Grüne)  sagte, dass im Wesentlichen keine neue  Flächenversiegelung stattfinde, sondern  ein bebautes Areal in Teilen einer neu- en und zukunftsweisenden Nutzung zur  Verfügung gestellt werde, was im Grund- satz für die Grünen passe. Einige Dinge  müssten noch vertieft angesehen wer- den. Querverkehr nach Norden über den  Gutenbergring müsse sicher vermieden  werden. Final sollte auch überprüft wer- den, ob die Pflicht zu 50 Prozent Solar- anlagen auf den Dachflächen „das Ende  der Fahnenstange ist“.  Dass der 800 m2 große  Bereich für Nahversor- gung auf Wieslocher  Gemarkung nicht dem  Einzelhandelskonzept  der Stadt Walldorf  entgegenwirke, müsse  auch da „noch einmal  verfeinert werden“. Ei- nen kleinen Markt von  maximal 200 m2 könne  man sich bei den Grü- nen vorstellen, damit  Mitarbeitende kleine  Dinge erwerben kön- nen. Die Planung zum  Radverkehr sei zwar  ein Seiteneffekt, aber  das wirkliche Highlight  bei der ganzen Sache,  so Wolf. Der Vorentwurf erlau- be es, frühzeitig Rück- meldung zu geben, so   Stadtrat Günter Lukey. Die Optimierung  der Verkehrsführung aus dem Gebiet  und in das Gebiet der HDM über die  L723 mit Verbesserung der Radwegefüh- rung und die Neustrukturierung des Ge- bietes, das bisher von der HDM selbst ge- nutzt wurde, seien die wesentlichen Ziele  der beiden Bebauungspläne. Zu kurz  gegriffen sei es, den Verkehr hauptsäch- lich über die L723 abwickeln zu wollen.  Die Einmündung in Richtung HDM und  das Industriegebiet würden ein Nadelöhr  bleiben, so Lukey. Die Aussagen zur ver- kehrlichen Anbindung des Plangebiets  über die Straße „Im unteren Wald“ seien  „schwammig“ formuliert. Der Radweg  aus dem Kleinfeldweg Richtung Bahnhof  könne nur durch eine Untertunnelung  weitergeführt werden. Bis jetzt sei dafür  nur ein Korridor vorgesehen. Ebenso  sollte ein Gehweg an dieser Stelle einge- plant werden. Eine andere Nutzung als  Büroflächen würde man sehr kritisch  sehen. Geschäfte, die eine Nachfrage von  außen erfüllen sollen, sei für die FDP  nicht einsichtig und nicht akzeptabel.  Der Gemeinderat   stimmte einstimmig für die  Beschlussvorlage  Die Vorentwürfe der Bebauungspläne in  Walldorf und Wiesloch werden in der  Zeit vom 6. Dezember 2021 bis zum 21.  Januar 2022 öffentlich ausgelegt. Die Un- terlagen des Walldorfer Bebauungsplans  sind in diesem Zeitraum auf der Internet- seite der Stadt (https://www.walldorf.de/ rathaus/buergerservice/informationen- planen-und-bauen/planoffenlagen) ein- gestellt.  (BILD) Ausschnitt des Rahmenplans als Grundlage für die gemarkungs- übergreifende Bebauungsplanung. Foto: Abb.: Büro AS&P