CDU Stadtverband Walldorf

Gemarkungsübergreifende Bebauungsplanverfahren der Städte Wiesloch und Walldorf im Bereich Heidelberger Druckmaschinen

Einladung zur digitalen Bürgerinformation am 13. Dezember 2021 um 18 Uhr

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 49 Seite 9.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 49 / 2021 | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens Kriesel

Anlass der Planung Die Heidelberger Druckmaschinen AG  beabsichtigt, das Werksgelände, welches  sich über die Gemarkungen der Städ- te Wiesloch und Walldorf erstreckt, für  neue Nutzungen zu öffnen. Um ein zu- kunftsfähiges Nutzungskonzept für ei- nen innovativen Gewerbestandort zu  entwickeln und gleichzeitig den Standort  städtebaulich, freiraumplanerisch und  architektonisch aufzuwerten, wurde zu- nächst ein Wettbewerb durchgeführt.  Aus dem Siegerentwurf von AS+P wurde  anschließend zusammen mit den Städten  Wiesloch und Walldorf ein flexibler Rah- menplan erarbeitet, der die Grundlage  für die beiden Bebauungspläne „HDM –  Digital Campus und Service Port“, Stadt  Wiesloch und „HDM – Digital Campus“,  Stadt Walldorf bilden wird. Ziele und Zwecke der Planung Die wesentlichen Ziele der Planung sind  die Entwicklung eines industriell gepräg- ten Areals hin zu einem Digital Campus  als Büro- und Technologiequartier im  Norden des Werksgeländes sowie eines  Service Ports mit Logistik in der Mitte  des Werksgeländes. Neben der Sicherstel- lung einer leistungsfähigen Verkehrsan- bindung sollen im gesamten Plangebiet  zudem die Fuß- und Radwegeverbin- dungen verbessert sowie übergeordnete  Radwegeverbindungen vom Bahnhof  Wiesloch/Walldorf Richtung Westen  nach Walldorf und Richtung Süden nach  St. Leon-Rot geschaffen werden. Die Schaffung der planungsrechtlichen  Voraussetzung erfolgt über eine gemar-  kungsübergreifende Bauleitpla- nung, die aus zwei inhaltlich zusam- menhängenden Bebauungsplänen  besteht. Die Aufstellungsbeschlüsse  zu den Bebauungsplänen wurden  am 24. Februar 2021 von der Stadt  Wiesloch und am 23. März 2021  von der Stadt Walldorf gefasst.  Planverfahren Mittlerweile liegen die Bebauungs- pläne mit den wesentlichen Ziel- aussagen im Vorentwurf vor und  werden Gegenstand der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach  § 3 Abs. 1 BauGB sein. Im Rahmen  dieses Beteiligungsschritts werden  die Unterlagen zu den Bebauungs- planvorentwürfen im Zeitraum vom  6. Dezember 2021 bis einschließlich  21. Januar 2022 auf der Homepage  der Städte Wiesloch (www.wies- loch.de/pb/bebauungsplanverfahren) und  Walldorf (www.walldorf.de/rathaus/bu  ergerservice/informationen-planen-und- bauen/planoffenlagen) zum Herunterla- den zur Verfügung stehen. Bürgerinformation Zusätzlich zur Auslegung der Bebau- ungsplanunterlagen laden die Städte  Wiesloch und Walldorf zur digitalen  Bürgerinformationsveranstaltung ein. In  dieser werden Anlass und Ziele der Pla- nung vorgestellt und die Möglichkeit für  Rückfragen gegeben. Die AS+P Albert Speer + Partner GmbH  übernimmt bei der vorliegenden Bau- leitplanung die Koordination der Bebau-  ungsplanverfahren. Aus diesem Grund  erfolgt die Organisation und Anmel- dung zur digitalen Bürgerinformati- onsveranstaltung über die AS+P Albert  Speer + Partner GmbH.  Falls Sie an der Online-Veranstaltung  teilnehmen möchten, melden Sie sich  bitte unter Angabe Ihres Namens per  E-Mail bei Frau Weiß (l.weiss@as-p.de)  an. Die Bürgerinformation findet über  die Plattform „Microsoft Teams“ statt. Sie  können über Ihren Browser teilnehmen  und müssen keine weitere Software her- unterladen. Der Zugangslink zur Veran- staltung wird nach erfolgter Anmeldung  versendet.