CDU Stadtverband Walldorf

Satzung über die 5. Änderung der Abwassersatzung der Stadt Walldorf

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 51-52 Seite 4.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 51 / 2021 |Foto: Dr. Clemens Kriesel

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg  in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 ff, berichtigt S. 698),  zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 910),  hat der Gemeinderat der Stadt Walldorf am 14. Dezember 2021 in  öffentlicher Sitzung folgende 5. Änderung der Abwassersatzung  beschlossen: Artikel 1 § 42 erhält folgende neue Fassung: 1. Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser 1,80  €. 2. Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 b) beträgt je m² versie- gelter Teilfläche 0,51 €. 3. Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³  Abwasser oder Wasser 1,80 €. Artikel 2 Diese Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften  der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder auf- grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird  nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich  innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung  gegenüber der Stadt Walldorf geltend gemacht worden ist; der  Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.  Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der  Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung  verletzt worden sind. Walldorf, den 14.12.2021 Matthias Renschler Bürgermeister