CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 5

Die Kellerdeckendämmung von bewohnten Bestandsgebäuden

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16 Seite 7.

Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16

Die Dämmung der Kellerdecke führt  zu einer Erhöhung der Fußbodentem- peratur und trägt damit zur Besserung  des Wohnkomforts bei gleichzeitiger  Energieeinsparung bei. Die Wärme- dämmung kann dabei ohne größeren  technischen und finanziellen Aufwand  realisiert und auch gut in Eigenleistung  ausgeführt werden. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die nachträg- liche Dämmung bestehender Kellerde- cken von Gebäuden in Verbindung mit  einer Außenwanddämmung (das För- derprogramm zur Außenwanddämmung  wurde in der Walldorfer Rundschau Nr.  14 vorgestellt). Es werden bei Gebäuden  mit Baugenehmigung vor 1995 mit bis zu  drei Wohneinheiten 25 % der anrechen- baren Kosten gefördert, maximal 1.000 €.  Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohn- einheiten erhöht sich der Förderbetrag  je weiterer Wohneinheit (ab 45 m²) um  jeweils 100 €. Anrechenbare Kosten sind  alle Kosten, die zur unmittelbaren Her- stellung einer Kellerdeckendämmung  notwendig sind. Wird die Maßnahme in Eigenleistung  ausgeführt, werden die anrechenbaren  Materialkosten mit maximal 50 % bezu- schusst. Eine Sonderregelung gilt für An- und  Umbauten. Die Stadt Walldorf fördert  in diesem Fall die Differenz der Materi- alkosten zwischen einer Dämmung nach   Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer  Dämmung gemäß den Förderrichtlinien  der Stadt Walldorf zu 50 %. Gibt es weitere Zuschläge? Es gibt die Möglichkeit an zwei weiteren  Förderzuschlägen zu partizipieren. Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre  Förderanteil von 25 % der anrechenbaren  Kosten kann sich stufenweise bis auf 31  % erhöhen. Wenn am Gebäude die Kel- lerdecke und die Außenwand vollständig  gedämmt werden, beträgt der Förderan- teil bereits 27 % für beide Sanierungs- maßnahmen. Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwen- dung zertifizierter nachhaltiger Dämm- stoffe für die gesamte Kellerdeckendäm- mung erhöht sich der Förderhöchstbetrag  von 1.000 € auf 2.000 € für ein Wohnge- bäude. Welche Kriterien müssen erfüllt  werden? Gefördert werden Maßnahmen, die die  energetischen Anforderungen der städti- schen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wär- medämmung muss dabei mindestens  einen Wärmedurchgangskoeffizienten  (U-Wert) von 0,25 W/(m²K) aufweisen.  Weitere Kriterien sind unter anderem  der Einsatz von allgemein anerkannten  marktüblichen Baustoffen, sowie die  Verwendung von FCKW-, FKW- und H- FCKW-freien Materialien.  Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Wohnungs- eigentümergemeinschaften können einen  Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei  Eigentumswohnungen sind die Antrags- steller nur gemeinschaftlich antragsberech- tigt. Ebenfalls ist die Inanspruchnahme  eines kostenlosen KLiBA-Beratungsge- sprächs und die kostenlose Erstellung eines  Wärmepasses vorzunehmen. Beides kann  entfallen, wenn stattdessen ein Sanierungs- fahrplan vorlegt wird. Ein Energieausweis  ist nicht ausreichend. Der Antrag und die eingereichten För- derunterlagen werden geprüft und bei  Erfüllung der Förderbedingungen eine  Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass  eine Auftragsvergabe erst nach Zugang  der Bewilligung erfolgen darf. Eine För- derung ist ausgeschlossen, wenn ohne  schriftliche Zustimmung der Bewilli- gungsstelle mit der Sanierungsmaßnah- me begonnen wurde. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  und der Antrag zum Förderprogramm  Kellerdeckendämmung sind dort neben  weiteren Informationen ebenso verfüg- bar wie die Unterlagen zum Förderpro- gramm der Außenwanddämmung.