CDU Stadtverband Walldorf

Planungsverfahen Wohnungsbau „Wieslocher Straße“

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16 Seite 11 und 12.
Bitte lesen Sie den Originalartikel hier: Planungsverfahren Wieslocher Str. 

Ergänzend zum Grundsatz- beschluss zum Wohnungsbau  „Wieslocher Straße“ wurde  in der Gemeinderatssitzung  vom 12.04.2022 über das Pla- nungsverfahren debattiert und  beschlossen. Hier die Stellungnahme der  CDU-Fraktion von Uwe Lind- ner: Zunächst besten Dank an  Herrn Stadtbaumeister Tisch,  der nach dem gefassten Grund- satzbeschluss zum Wohnung- bau „Wieslocher Straße“, vom  22.03.2022, heute mit der Fort-


setzung in Sachen Verfahren Planungsleistungen, mit Elan dieses  so wichtige Doppelprojekt vorantreibt. Herr Tisch hat bereits mehrfach auf die Sinnhaftigkeit mit der  Durchführung eines VgV-Verfahrens (VgV = Vergabeverordnung)  mit einem integrierten nicht offenen Wettbewerb zur Vergabe der  Architektenleistung ausführlich aufgezeigt und hingewiesen. Hierbei wird die Anzahl von Teilnahmeberechtigten am Wettbe- werb festgelegt. Auch wir sind der Meinung, dass eine Anzahl von  Büros gewählt wird, die eine Vielzahl von qualitativ guten mögli- chen Lösungen erarbeiten und anbieten werden. Für uns würden  12–16 Büros für dieses Verfahren genügen. Bezüglich der Verfahrensumsetzung hinsichtlich der stimmbe- rechtigten Mitglieder der Jury, Fach- und Sachpreisrichtern, kön- nen wir den Ausführungen der Vorlage zustimmen. Insbesondere die Tatsache, dass im nicht offenen Wettbewerb  die anrechenbaren Kosten des Projektes für Preisgelder erheblich  reduzieren und zusätzlich für dieses Wettbewerbsverfahren die  Möglichkeit besteht, weitere Büros zu setzen, die ebenfalls die Eig- nungskriterien erfüllen müssen, klingen überzeugend und verbrei- tern die Wettbewerbslösungen. Dabei können durchaus fachliche  Eignungen und Regionalität weiterer Büros, bei der Auswahl eine  Rolle spielen. Auf das VgV-Verfahren mit Planung mit einer wesentlich kleineren  Anzahl von Büros, somit auch der Verzicht von möglichen weiteren  geeigneten Bewerbern und zudem der Verzicht des Setzens weiterer  Büros durch den Auslober und die wesentlich höheren entstehenden  Mehrkosten von 103.000,- Euro für das genannte Verfahren, macht  uns die Entscheidung gegen dieses Verfahren zu stimmen, leicht. Weiterhin sollten die Fachplanungen (Tragwerk, technische  Gebäudeausrüstung Heizung-, Lüftung, Sanitär und Elektropla- nung) parallel zum Verfahren für Architektenleistung erfolgen,  damit schnellstmöglich mit den entsprechenden Planungen begon- nen werden kann. Im weiteren Verlauf der Realisierung für beide  Wohnprojekte, darf im Sinne der zukünftigen Bewohner, weiterhin  keine unnötige Zeit verloren gehen. Die im TUPV bereits erarbeiteten Eckpunkte sollten für die Auf- gabenstellung und Auslobung für den Planungsteil im Verfahren  Architektenleistung übernommen werden. Die CDU-Fraktion stimmt den im Beschlussverschlag aufgeführ- ten Punkte 1–3 vollumfänglich zu.