CDU Stadtverband Walldorf

Zur Unterschutzstellung der Storchenwiese

Gemeinderat beschließt Einleitung eines Satzungsverfahrens

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 21 Seite 11.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 21

Der Gemeinderat hatte in der öffent- lichen Sitzung am 10. Mai über die  „Einleitung eines Satzungsverfahrens  zur Festsetzung geschützter Land- schaftsbestandteile nach § 29 Bundes- naturschutzgesetz für die im Lageplan  nach Anlage 3 bezeichnete Fläche“ zu  beschließen. Bei der Fläche handelt  es sich um die Storchenwiese. Hinter- grund ist ein Beschluss des Gemeinde- rats am 7.11.2019, nach dem die Stadt  einen Antrag auf Unterschutzstellung  der Storchenwiese als Naturschutzge- biet beim Regierungspräsidium Karls- ruhe gestellt hatte. Im Mai 2020 wurde der Stadt die Absage  dieses Antrags vom Regierungspräsidi- um mitgeteilt. Zur Begründung wurde  angegeben, dass die 12 Hektar umfas- sende Storchenwiese zwar „eine sehr  interessante Fläche“ sei, jedoch keine  hochwertigen Strukturen oder Biotope  enthält. Man sehe jedoch noch „deutli- ches Potential zur Weiterentwicklung“.  Das Regierungspräsidium zeigte der  Stadt Walldorf zwei Alternativen zur  Ausweisung als Naturschutzgebiet auf.  Eine davon war die zu beschließen- de Ausweisung als geschützter Land- schaftsbestandteil mit Schwerpunkt Bio- topschutz/Biotopentwicklung. Die Satzung könne mindestens den  Fortbestand der Wiesenvegetation si- chern und ein Umbruchverbot durch- setzen. „Ich denke, damit kann man die Stor- chenwiese schützen, aber gleichzeitig  auch aufwerten“, sagte Bürgermeister  Matthias Renschler in der Sitzung. „Wir sind hier nicht am Ende, sondern  am Anfang des Verfahrens“, schickte  Klaus Brecht, Fachbereichsleiter Ord- nung und Umwelt, seinen Erläuterun- gen zu dem Thema voraus. Stadtrat Mathias Pütz verdeutlichte, dass  die Storchenwiese für die CDU-Fraktion  einen wichtigen und identitätsstiften- den Naturraum in Walldorf darstelle.  Es müsse das Ziel sein, „möglichst vie- le Flächen unter einen möglichst hohen   Schutzgrad zu stellen“. Die Einschätzung  der CDU zur Kommunikation mit dem  Regierungspräsidium hinsichtlich eines  Naturschutzgebietes weiche aber von der  Stadtverwaltung ab, so Pütz. Man sollte  das Verfahren zum Naturschutzgebiet  gemäß des vormaligen Gemeinderats- beschlusses weiter aufrechterhalten, pa- rallel zum beschließenden Satzungsver- fahren und unabhängig, ob und wann es  abgeschlossen sein wird. Für Stadträtin Petra Wahl (SPD) sei das  Areal Storchenwiese zweifelsohne ein  wertvolles Gebiet für den Naturschutz.  Man könne das mit der kommunalen  Satzung rechtsverbindlich verankern  und wenigstens den Fortbestand der  Wiesenvegetation sichern. Damit könne  kurzfristig eine Übergangslösung ge- schaffen werden. „Dem Storch geht es gut bei uns in Wall- dorf “, so Stadtrat Maximilian Himber- ger (Bündnis 90/Die Grünen). Im Na- turschutz sei es sehr wichtig, nicht nur  kleinräumige, lokale Vorkommen zu  betrachten, „sondern das Vorkommen  auf großen Maßstabsebenen und des- sen zeitliche Entwicklung in den Blick  zu nehmen“, so Maximilian Himberger.  Der Weißstorch sei in der Region mit   größeren Vorkommen vorhanden. In  anderen Regionen wie dem Kraichgau  oder Stuttgarter Raum gebe es aber fast  keine mehr. Darin sieht Himberger eine  besondere Verantwortung, die Lebens- räume diese Vogelart zu erhalten. Auch  andere Vogelarten würden von einem  nachhaltig angelegten Schutzgebiert auf  der Storchenwiese profitieren, ebenso  wie seltene Pflanzenarten oder Schmet- terlinge. Stadträtin Paula Glogowski (FDP) be- richtete von einer Begehung der Stor- chenwiese mit dem NABU, bei dem  erläutert wurde, dass nicht nur Störche,  sondern auch andere Zugvögel in dem  Areal Rast machen. Darüber hinaus sei  die Wiese Heimat für unzählige Pflan- zen und Tiere geworden. Dieses außer- gewöhnliche Gebiet konnte laut Paula  Glogowski nur durch die fachmännische  Begleitung durch den NABU ermöglicht  werden, sowie durch die Bevölkerung,  welche die Pflanzen und Tiere dort res- pektiere. Die Lösung mit der Einleitung  des Satzungsverfahrens nach Paragraf  29 Bundesnaturschutzgesetz finde die  FDP-Fraktion sehr begrüßenswert. Der Gemeinderat stimmte einstimmig  für die Beschlussvorlage.