CDU Stadtverband Walldorf

Überarbeitung der Umweltförderprogramme

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 17 auf Seite 20.

Die Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 17  | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 17 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Zusammenfassung der Änderungen „Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle“: Bewilligungszeitraum: Erhöhung von zwölf Monaten auf 36 Monate Antragszeitpunkt: Statt vor Abschließung eines Lieferungs- oder  Leistungsvertrag nur noch vor Baubeginn Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach Maßnahmenum- setzung: Statt nach sechs Wochen spätestens bis zum Ende des Bewilli- gungszeitraums Die Höchstgrenze der städtischen Förderung wird bei maximal  25.000 Euro pro Bauteil und Grundstück festgesetzt. Die Vorlage einer Fachunternehmererklärung nach § 96 GEG nach  Maßnahmenumsetzung wird erforderlich.


Eine Doppelförderung durch die Stadt Walldorf wird ausgeschlos- sen. Es kann nur das Förderprogramm „Erhöhung der Energieef- fizienz an der Gebäudehülle“ oder „Sanierung zum Effizienzhaus“  in Anspruch genommen werden. Zusammenfassung der Änderungen „Erdwärmepumpe – Wärme aus der Erde“: Es soll zukünftig eine städtische Förderung unabhängig von Inves- titionsausgaben (anrechenbare Kosten) für Erdwärmepumpen für  Wohngebäude in Form eines pauschalen Klimabonus geben. Bestandsgebäude: Bisher wurden durch die Stadt Walldorf in  Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten maximal 12.500 Euro pro  Grundstück zusätzlich zur BAFA gefördert. Ab sofort soll unab- hängig von anrechenbaren Kosten neben der Förderung durch die  KfW ein Klimabonus für Erdwärmepumpen mit Erdwärmesonden  in Höhe von pauschal 12.500 Euro für Mehrfamilienhäuser bis drei  Wohneinheiten pro Grundstück gezahlt werden. Ab vier Wohneinheiten soll der Klimabonus pauschal 15.000 Euro  pro Grundstück betragen. Für Erdwärmepumpen mit Erdkollektoren soll der Klimabonus  pauschal für Mehrfamilienhäuser bis drei Wohneinheiten in Höhe  von 6250 Euro pro Grundstück gezahlt werden. Ab vier Wohnein- heiten soll der Klimabonus pauschal bei 7500 Euro pro Grundstück  liegen. Neubauten: Bisher wurden durch die Stadt Walldorf in Abhängig- keit der anrechenbaren Kosten maximal 5000 Euro für die Boh- rung für eine Erdwärmepumpe mit Erdsonden pro Grundstück  gefördert. Ab sofort soll für diese Variante der Erdwärmepum- pe unabhängig von anrechenbaren Kosten neben der Förderung  durch die KfW ein Klimabonus in Höhe von pauschal 5000 Euro  pro Grundstück gezahlt werden. Allgemein: Bewilligungszeitraum: Erhöhung von zwölf Monaten  auf 36 Monate Antragszeitpunkt: Statt vor Abschließung eines Lieferungs- oder  Leistungsvertrags nur noch vor Baubeginn Einreichung aller erfor- derlichen Unterlagen nach Maßnahmenumsetzung: Statt nach  sechs Wochen spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. „Erst kürzlich haben wir unse- re Umweltprogramme beraten,  angepasst und verabschiedet.  Doch durch veränderte Rah- menbedingungen in der Bun- desförderung, an die unsere  Förderprogramme gekoppelt  sind, ist es notwendig, an zwei  unserer kommunalen Förde- rungen Änderungen vorzuneh- men. Und zwar an ‚Erhöhung  der Energieeffizienz an der  Gebäudehülle‘ und ‚Erdwärme- pumpe – Wärme aus der Erde‘. Die Anpassungen sind notwen- dig und nachvollziehbar, da  sonst eine reibungslose Förde- rung nicht möglich ist. Die einzelnen Änderungen wurden schon  genannt, so dass ich nicht näher darauf eingehen werde. Anzumerken bleibt jedoch, dass wir bei dem Förderprogramm  ‚Erdwärmepumpe – Wärme aus der Erde‘ durch die Pauschali- sierung eine Besserstellung für den Begünstigten erzielen. Diese  Besserstellung ist aber nötig, um die abgeschwächte Förderung des  Bundes nachzubessern. Diese Schlechterstellung durch den Bund können wir nicht nach- vollziehen, da die Erdwärmepumpe mit der Variante Erdsonden  doch eine zukunftsfähige Wärmegewinnung darstellt. Wir stimmen deshalb den Änderungen gerne zu.“ Christian Winnes, CDU-Fraktion