CDU Stadtverband Walldorf

Unionsbürger können auch in Deutschland wählen

und Unterstützung für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 18 auf Seite 9
 

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Unionsbürger können auch in Deutschland wählen Europawahl findet am 9. Juni statt Vom 6. bis 9. Juni findet in der Eu- ropäischen Union die zehnte Direkt- wahl des Europäischen Parlaments  statt, in Deutschland am Sonntag,  9. Juni. Unionsbürger aus anderen  Mitgliedsstaaten, die in Deutschland  wohnen, können entweder in ihrem  Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ih- rem deutschen Wohnsitz an der Euro- pawahl teilnehmen.  Jeder darf aber nur einmal wählen. Für  die Wahlteilnahme in Deutschland  müssen sich die Wähler in das Wähler- verzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz- Gemeinde eintragen lassen. Sie erhal- ten dort dann auch automatisch ihre   Wahlbenachrichtigung für die künfti- gen Europawahlen.  Die Eintragung in das Wählerver- zeichnis muss im Rathaus des Wohn- orts bis spätestens Sonntag, 19. Mai,  über einen Antrag gestellt werden. Der  Antrag kann auch per Post gesendet  werden: Rathaus Walldorf, Bürgerbü- ro, Nußlocher Straße 45, 69190 Wall- dorf. Das Formular und ein Merkblatt gibt  es unter www.bundeswahlleiter.de/ europawahlen/2024/informationen- waehler/unionsbuerger.html. oder bei  der örtlichen Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteil- nahme erhalten Interessierte in allen  Amtssprachen der EU unter www.bmi. bund.de/europeans-vote-in-germany. Unterstützung für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte Schablonen und Audio-CD können angefordert werden Zur Wahl der Abgeordneten des zehn- ten Europäischen Parlaments in der  Bundesrepublik Deutschland am Sonn- tag, 9. Juni, sind alle Wahlberechtigten  zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann  die Stimme unabhängig von fremder  Hilfe abgegeben werden, wenn man we- gen schlechten Sehens die Wahlunterla- gen selbst nicht lesen kann? Für die Wahl zum Europäischen Parla- ment haben blinde und sehbehinderte   Wahlberechtigte die Möglichkeit zur  barrierefreien Teilhabe. Dazu werden  von den Blinden- und Sehbehinder- tenverbänden kostenfrei eine spezielle  Stimmzettelschablone und eine vorge- lesene Beschreibung des vollständigen  Stimmzettelinhalts als aufgesprochene  CD-Version zur Verfügung gestellt.  Die Stimmzettelschablone wird auf  den Stimmzettel gelegt. Die Felder für  das „Kreuzchen“ sind in der Schablone  ausgespart. Auf der Schablone sind in   großer tastbarer Schrift Erläuterungen  angebracht. Kontakt Wer selbst stark seheingeschränkt ist  oder Personen kennt, die sich für die- ses Angebot interessieren, kann die  Schablone und eine Audio-CD mit der  Aufsprache des Inhalts des amtlichen  Stimmzettels kostenlos bei den Blin- den- und Sehbehindertenverbänden  anfordern unter Telefon 0761/36122.