CDU Stadtverband Walldorf

Anfrage zum Baulandmobilisierungsgesetz

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 48 Seite 13.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 48 / 2021 | Foto: Dr. Clemens KrieselMotivbild Walldorfer Rundschau Nr. 48 / 2021 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Besonders die Interesse erweckende Berichterstattung über das  neue Baulandmobilisierungsgesetz haben uns veranlasst, die  Beantwortung einiger Fragen durch die Stadtverwaltung zu bean- tragen. Da wir um die Kompetenz von Herrn Konrad wissen,  möchten wir schon in diesem frühen Zeitpunkt wissen, welche  Neuregelungen für die Stadt Walldorf relevant sind. Die Vorlage ist  dementsprechend umfangreich und detailliert ausgefallen.In Unkenntnis des genauen  Wortlautes, aber auch in Anbe- tracht der relativ komplizierten  Materie, möchten wir zur Vor- lage absprachegemäß keine  Stellung nehmen, möchten  jedoch bereits vorab auf eine  vertiefte Beratung im Techni- schen Ausschuss verweisen. Da  das Baulandmobilisierungsge- setz im Sinne der Vorlage nur  eine überschaubare Anwend- barkeit für Walldorf besitzt,  allerdings hierin auch zeitliche  Befristungen von nur fünf Jah- ren zur Debatte stehen, sehen  wir teilweise noch Klärungsbe- darf. Daher nur einige Schlag- worte: Wollen wir ein Wohnraumgutachten und einen Mietpreis- spiegel? Wir bejahen dies. Inwiefern könnten wir uns ein neues  erweitertes Vorkaufsrecht zunutze machen? Sollten wir per Defini- tion zu den Gebieten im Land mit einem angespannten Woh- nungsmarkt gehören? Immerhin erfüllen wir 3 von 5 Kriterien des  Kataloges und die Wohnraumversorgung wie auch das Preisniveau  spitzen sich bekanntermaßen zu. So viel für den Moment.  Mathias Pütz, CDU-Fraktion