CDU Stadtverband Walldorf

Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege

Stellungnahme der CDU Fraktion

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 08 Seite 10.

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Die Walldorfer Rundschau Nr 8. 2022 | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau Nr 8. 2022 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege Fußgängerüberwege sind keine  frei und willkürlich zu planen- de und einzurichtende Stra- ßenquerungsmöglichkeiten –  sondern sie unterliegen Richt- linien: VwV-StVO (R-FGU  2001): Mindestzahl wären 50  Fußgängerquerungen in der  Spitzenstunde. Unterhalb einer  Anzahl von 200 KFZs in dieser  Spitzenstunde wird ein Fuß- gängerüberweg als entbehrlich  betrachtet. Bei der Erhebung dieser not- wendigen Zahlen hat uns aller- dings „Corona“ – wie bei so  vielem – behindert. Weil viele


 

Menschen im Homeoffice arbeiten und Schulen und KiGas öfter  geschlossen waren, war die Feststellung dieser Grenzwerte nicht  ganz so einfach. Zudem ist der 2. Bauabschnitt in Walldorf Süd  noch nicht „in Betrieb“, so dass die aktuellen Zahlen noch deutlich  der späteren Frequenz „hinterherhinken“. Das schränkt dann auch  eine Beantragung an bestimmten Orten ein. Möglich wäre eine  Einrichtung eines „Zebrastreifens“ in der Dietmar-Hopp-Allee  und in der Ringstraße. Zusätzlich sollte der Landkreis gebeten werden, in der Bahnhof- str. (K4256) 2 Fußgängerüberwege einzurichten – einmal Höhe  Postagentur und zweitens beim Nahversorgungszentrum diese als  wichtiger Sicherheitsaspekt als Schulweg. Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu. Dr. Joachim Ullmann, CDU-Fraktion