CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 2

Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus

Artikel in der Walldorfer Rundschau Nr. 10, 2022, Seite 5.

Die Walldorfer Rundschau Nr. 10 2022 als E-Paper und Printausgabe | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau Nr. 10 2022 als E-Paper und Printausgabe | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Teil 2: Sanierung eines Gebäudes zum Effizienzhaus Im vergangenen Jahr hat der Gemein- derat die Aufnahme von zwei neuen  Förderprogrammen beschlossen. Eines  davon ist die Förderrichtlinie zur Er- richtung eines Effizienzhauses 40 Plus,  die wir Ihnen im ersten Teil unserer Se- rie in der Walldorfer Rundschau Num- mer 8 vorgestellt haben. Eine weitere  neue Förderrichtlinie der Stadt Wall- dorf ist die Sanierung eines Gebäudes  zum Effizienzhaus. Das Effizienzhaus Das Effizienzhaus steht für einen ener- getischen Standard für Wohngebäude.  Mit den Effizienzhausstufen 40, 55 oder  70 ist ein besonders energiesparender  Sanierungsstandard verbunden. Grund- sätzlich gilt: Je kleiner die Kennzahl  einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto we- niger Energie wird bei einem Gebäude  benötigt. In Anbetracht steigender Ener- giepreise lohnt es sich – neben dem Kli- maschutzaspekt –, auf eine Bauweise zu  setzen, die einen vergleichsweise gerin- gen Energiebedarf zur Folge hat. Die Sanierung eines Gebäudes zum Ef- fizienzhaus erfordert eine umfassende  Planung und eine grundlegende Betrach- tung der energetischen Situation. Mit der  Dämmung des Daches, der Außenwand  und der Kellerdecke sowie dem Aus- tausch der Fenster verringert sich der  Energiebedarf für die Beheizung des Ge- bäudes deutlich. Ein Effizienzhaus kann  nur erreicht werden, wenn gleichzeitig  eine Erneuerung der Heizungsanlage  stattfindet. Auf Basis erneuerbarer Ener- gien, wie z.B. Solarthermie oder Photo- voltaik, kann ein nahezu energieautarkes  Gebäude erreicht werden. Die Kosten für  die Beheizung verringern sich damit ge- genüber fossilen Energieträgern stark. Wie fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert mit dieser  Richtlinie die Sanierung von Gebäuden  mit überwiegender Wohnnutzung und  Baugenehmigung vor 1995 im privaten  Bereich zum Effizienzhaus 40, 55 oder  70. Die Förderung erfolgt unabhängig  von der Gewährung weiterer Fördermit- tel durch Bund oder Land. Mit der Förderung werden 25 Prozent der  anrechenbaren Kosten bei Ausführung  durch einen Fachbetrieb bezuschusst,  höchstens 12.000 € für ein Wohngebäude  bis zu drei Wohneinheiten. Bei Wohnge- bäuden mit mehr als drei Wohneinheiten  erhöht sich der Förderhöchstbetrag mit   jeder weiteren Wohneinheit (mindes- tens 45 m² Wohnfläche) um 1.900 €. Pro  Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird  ein einmaliger Zuschuss gewährt. Gibt es weitere Zuschüsse? Unabhängig von der Effizienzhausstufe  können Sie einen Förderzuschlag Er- neuerbare Energien sowie einen Förder- zuschlag Natur+ erhalten. Der Förder- zuschlag Erneuerbare Energien in Höhe  von 2.000 Euro wird gewährt, wenn in ei- nem Gebäude der gesamte Wärmebedarf  durch erneuerbare Energien zur Behei- zung und Warmwasserbereitung gedeckt  wird. Beim Förderzuschlag Natur+ wird der  Förderhöchstbetrag um 9.000 Euro er- höht. Dabei müssen die Dämmstoffe ein  natureplus-Zertifikat oder ein Zertifikat  des Instituts für Baubiologie Rosenheim  (IBR) besitzen. Voraussetzung ist die  Verwendung der nachhaltigen Dämm- stoffe für das gesamte Gebäude. Welche Kriterien müssen erfüllt  werden? Für die Förderung der Stadt Walldorf  müssen die in der Bundesförderung für  effiziente Gebäude (BEG) festgelegten  Kriterien erfüllt werden. So dürfen die  Höchstwerte des Primärenergiebedarfs  und die des Wärmeverlustes über die  Gebäudehülle nicht überschritten wer- den. Außerdem ist die Installation einer  Lüftungsanlage mit Wärmerückgewin- nung vorgeschrieben. Weitere Kriterien  zur Förderung sind außerdem der Ein-  satz von allgemein anerkannten und  marktüblichen Baustoffen und die Ver- wendung von FCKW-, FKW- und H- FCKW-freien Materialien. Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Woh- nungseigentümergemeinschaften kön- nen bei der Stadt Walldorf einen Antrag  stellen. Bei Eigentumswohnungen ist der  jeweilige Eigentümer antragsberechtigt,  wobei hier nur die Sanierung des gesam- ten Gebäudes und nicht die Sanierung  einzelner Wohnungen förderfähig ist. Der Antrag und die eingereichten Unter- lagen werden geprüft und bei Einhaltung  der Förderbedingungen eine Bewilligung  ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auf- tragsvergabe erst nach Zugang der Bewil- ligung erfolgen darf. Eine Förderung ist  ausgeschlossen, wenn ohne schriftliche  Zustimmung der Bewilligungsstelle mit  dem Bau begonnen wurde. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  zum Förderprogramm Sanierung eines  Gebäudes zum Effizienzhaus ist dort  ebenso verfügbar wie der Antrag zum  Förderprogramm. Unter www.zukunftaltbau.de finden Sie  viele Informationen zur Sanierung, Ge- bäudetechnik und Förderung.  Neue Serie in der Rundschau In unserer neuen Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die ins- gesamt 18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Walldorf nahebringen. Ãœber- sichtlich und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche  Zielgruppe sich die jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie  erfüllen und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und wo gestellt  werden kann. Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Förder- topf der Stadt in Höhe von insgesamt 300.000 Euro partizipieren und durch  Maßnahmen zur Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum  anderen leisten Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven  Klima- und Umweltschutz in unserer Stadt. Haben Sie keine Angst vor büro- kratischen Hindernissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch  die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de, Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme