CDU Stadtverband Walldorf

Wohnungsbau Wieslocher Straße

Grundsatzbeschluss

Mieter mit geringem, aber auch mit mittlerem Einkommen haben es in deutschen Städten sehr schwer bezahlbare Wohnungen zu finden. Da auch in Walldorf erheblicher Wohnungsbedarf besteht, hatte sich der Gemeinderat schon vor einigen Jahren dafür entschieden, dieser bestehenden Wohnungsknappheit entgegen zu treten und mit deutlich erhöhten kommunalen Mitteln in dieses erforderliche Bausegment zu investieren.

Walldorf Süd, Bauabschnitt II, Gelände an der Wieslocher Straße | Foto: Dr. Clemens Kriesel

An der Wieslocher Straße im zweiten Bauabschnitt Walldorf-Süd stehen uns zwei Grundstücke mit über 4000 qm dafür zur Verfügung. Hier haben wir die große Chance in zwei Wohnkomplexen zwischen 40 – 50 Wohnungen in unterschiedlicher Größenordnung entstehen zu lassen. Unserer Meinung nach sollten beide Bauvorhaben miteinander entwickelt, beplant und zügig vorangetrieben werden. Nur so können Synergieeffekte erzielt und Kosten eingespart werden. Den Vorschlag der Verwaltung keine spezifischen Verteilungen der Wohnungen auf die jeweiligen Grundstücke vorzunehmen, sondern einen Gesamtmix vozugeben, halten wir auch im Hinblick auf die Planung zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ebenfalls für sinnvoll. Dass die Vorgaben des Landeswohnraumfördergesetzes zwingend eingehalten werden müssen um die sehr attraktiven Förderungen erhalten zu können, ergibt sich von selbst.

Wesentliche Bestandteile, wie Barrierefreiheit und Aufzüge, müssen selbstverständlich gewährleistet werden. Ferner sollte an den bisherigen Ausstattungsstandards der bisherigen erstellten Bauvorhaben festgehalten werden, zumal man hier bisher gute Erfahrungen gemacht hat. Eine Konkretisierung müsste zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Unter der Maßgabe, dass bei den beiden zu erstellenden Wohngebäuden die Passivbauweise eingehalten wird, können wir mitgehen. Eine mögliche Planung in hybrider Holzbauweise sehen wir positiv.

Insgesamt sind wir aber der Meinung, dass der damals vom Gemeinderat gefasste Grundsatz-Beschluss „ Passivbau auf Gemeindegrundstücken“ überdacht und neu gefasst werden muss und dem Effizienzhausstandard KfW 40-plus oder ähnlichen bzw. vergleichbaren Bauweisen gleichgestellt werden müsste. Hier erwarten wir von der Verwaltung zeitnah einen entsprechenden Entwurf. Dadurch ergäben sich auch für zukünftige Hausbesitzer und  für uns als Kommune deutlich mehr Möglichkeiten bei Planung und Bau von Gebäuden mit sicherlich den gleich guten Energieeffekten. Bezüglich der Parkierungsanlagen sollen die zukünftigen Planer entsprechend der Vorgaben der Verwaltungsvorlage (Zufahrt über die Dietrich-Bonhoeffer-Straße, behindertengerechte Stellplätze und Installation von Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge) planerisch überzeugende Lösungen anbieten.
Bezüglich der Projektumsetzung setzen wir auf einen Architektenwettbewerb und bei dem erforderlichen Vergabeverfahren können wir uns dem Verwaltungsvorschlag in Gänze anschließen. Uns ist  daran gelegen, dass die notwendigen Verfahren schnell auf den Weg gebracht werden können und die Planung für beide Bauvorhaben in diesem Jahr ermöglicht werden kann. Durch einen klugen kommunalen Wohnungsbau fördern wir sozial ausgewogene Wohnquartiere und verhindern so eine exzessive Segregation (Trennung). Er schließt den Bau der notwenigen Infrastruktur (Freizeit, Kitas, Schulen) ein und zielt darauf ab, Städte für alle Menschen lebenswert zu gestalten. Mit den beiden entstehenden Wohngebäuden wird ferner ein sicherlich anschauliches städtebauliches Entree im Süden unserer Wohnstadt geschaffen.