CDU Stadtverband Walldorf

Altstadtsatzung

Stellungnahme der CDU Fraktion

Um es vorwegzunehmen, werden wir der geänderten Altstadtsatzung zustimmen. 

Für mich geht die neue Altstadtsatzung schon deutlich an die Grenze des Zumutbaren und ich selbst kann die Änderungen nur unter dem Eindruck der bestehenden Krisen mittragen. Unbestritten ist es in der Fraktion, dass im Rahmen der Solaroffensive Dächer im Industriegebiet belegt werden sollten, auch viele Gebäude aus den 60er Jahren und danach eignen sich sehr gut für solarthermische und PV-Anlagen.

Der Geltungsbereich der Altstadtsatzung | Screenshot: https://www.walldorf.de/fileadmin/Rathaus/Bekanntmachungen/Anlage_3_Geltungsbereich_Gestaltungssatzung_Altstadt_2022.pdf

Bei kleinteiligen Anlagen, wie sie bei vielen Dächern im Altstadtkern vorhanden sind, darf man den klimatechnischen Nutzen schon hinterfragen. Für den Eigenverbrauch und zum Laden von E-Bikes oder E-Autos sehen wir durchaus einen gewissen privaten Nutzen, einen großen Beitrag zur angestrebten Energiewende sehen wir hier nicht. Und: Vermutlich verlieren wir dadurch eher mehr, als wir möglicherweise gewinnen – nämlich einen Teil unserer Historie und Identifikation.

Wir sollten uns auch tagesaktuell fragen, ob es Sinn macht, die Abhängigkeit von russischem Gas durch eine noch größere Abhängigkeit von China, dem weltgrößten Hersteller von Solar-Panels, zu ersetzen – aber auch da sind wir weder Nabel noch Retter der Welt. Wir sollten uns fragen, ob das eingesetzte Geld nicht besser in Freiflächenanlagen investiert werden sollte, anstatt mit viel Geld kleinflächige Dächer zu subventionieren.

Auf die steigende Spannung und die Netzinstabilität hatten wir schon bei früheren Stellungnahmen hingewiesen. Gerade im Altstadtbereich sollte man unbedingt auch auf die gesundheitlichen Auswirkungen von PV-Anlagen auf Dächern hinweisen. Leider wird dieser Aspekt immer noch gerne vernachlässigt, sollte aber in Zukunft mehr in die Gesamtbetrachtung mit einfließen. Immerhin hat ein elektromagnetisches Feld Einfluss auf alle unsere körperlichen Funktionen. Gerade in der Altstadt mit eher niedrigen Häusern sind die Abstände zum Lebens- und Schlafraum oft gering und gerade sensible Menschen sollten dies bei der Planung durch eine entsprechende Abschirmung unbedingt berücksichtigen.

Wie bereits anfangs gesagt, werden wir der vorliegenden Altstadtsatzung trotz der vorgetragenen Bedenken zustimmen, da wir ja auch den Nutzen erkennen. Im Übrigen werden mit der Neufassung der Altstadtsatzung viele andere für uns wichtige Punkte geregelt oder präzisiert, wie zum Beispiel die Regelungen zur Dämmung und Fassadengestaltung und die Regelungen über die Platzierung von Steuergeräten für Wärmepumpen und Klimaanlagen. Auch die „Erfordernis der Kenntnisgabe“ vor der Belegung einer Dachfläche mit einer Solarthermie- oder PV-Anlage gewährleistet zumindest eine Kontrolle der Dachbelegung, auch wenn grundsätzlich eine PV-Anlage nur bei einer „erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes“ abgelehnt werden kann.

Wir stimmen dem Auslegungsbeschluss zu.