CDU Stadtverband Walldorf

Mitarbeiterwohnungen

Stellungnahme der CDU Fraktion

Die Bereitstellung von Mitarbeiterwohnungen in einer Kommune kann eine effektive Maßnahme sein, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und qualifizierte Arbeitskräfte anzulocken.

Aus diesem Grunde entstand die Intension im Gemeinderat und in der Verwaltung,  verstärkt Wohn-Objekte in Walldorf aufzukaufen. So wurden in den vergangenen Jahren mehrere Millionen in solche Wohnobjekte investiert.

Städtische Wohnungen z.B. über dem Niebel in der Hauptstraße 11 | Foto: Dr. Clemens KrieselStädtische Wohnungen z.B. über dem Niebel in der Hauptstraße 11 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Bereits jetzt haben wir zu wenige Erziehungskräfte in den Kitas und Pflegekräfte werden, nicht erst jetzt, sondern zukünftig,  insbesondere nach Fertigstellung des neuen Pflegeheimes, bereits im Vorfeld  händeringend gesucht werden.

Es ist  wichtig, sowohl jüngeren als auch älteren Bewerbern die Möglichkeit zu geben, in diesen Wohnungen zu leben, da beide Altersgruppen einen wichtigen Beitrag zur Arbeitswelt leisten. Jüngere Mitarbeiter könnten von der Nähe zum Arbeitsplatz und den günstigen Mietkonditionen profitieren, während ältere Mitarbeiter möglicherweise die Sicherheit und den Komfort schätzen, den Mitarbeiterwohnungen bieten.

Für bereits beschäftigte Mitarbeiter könnte die Möglichkeit, in Mitarbeiterwohnungen zu leben, attraktiv sein, da dies ihre Bindung an die Kommune stärken und ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz erhöhen.

Interessant dürften gerade für zukünftige junge Mitarbeiter und Auszubildende kleinere Wohneinheiten, evtl. auch für Wohngemeinschaften  sein, wie sie in der Hauptstraße 11 bereits angedacht worden waren.  Hier müsste geprüft werden, welche Bestandsimmobilien dafür geeignet sind.

Gerade die zunehmende Wohnraumknappheit und die steigenden Mieten,  werden durch die Bereitstellung von Mitarbeiterwohnungen ein entscheidender Anreizpunkt bei einer zukünftigen Bewerbung sein. 

Da Mietverträge langfristig geschlossen werden, besteht die Problematik  nach unserer Auffassung  im Abschluss des für beide Seiten geltenden und geschlossenen Mietvertrags.

Auch wenn zur Vermietungsthematik in Bezug auf Mietvertragsgestaltung eine ausführliche Vorberatung stattgefunden hat, können wir mit den getroffenen Aussagen hierzu nicht zufrieden sein.

Da wir nicht jedes Jahr Wohnobjekte in vielfacher Millionenhöhe für Mitarbeiter aufkaufen und bereitstellen können, kommt gerade den geschlossenen Mietverträgen zwischen Kommune und Mitarbeiter eine ganz besondere Bedeutung zu.

Wie sieht die vertragliche Ausgestaltung der Wohnraumüberlassung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer  aus? Braucht es dafür zwei separate Verträge oder genügt eine entsprechende Regelung direkt im Arbeitsvertrag?  Wie sieht es mit der Auflage von Sperrfristen in Mietverträgen aus? Und vor allem: „Was passiert mit der Wohnung, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen, hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine sogenannte Werkmiet- oder um eine Werkdienstwohnung handelt.

Weiterhin sollte auch geprüft werden, wie Mietverträge in sogenannten  Wohnheimen  wie z.B.  in der Uniklinik oder auch Studentenwohnheimen ausgekleidet sind und können dies bei uns Anwendung finden?

Hier bitten wir die Verwaltung genau zu prüfen welche Art Mietvertrag letztendlich mit den zukünftigen Mitarbeitern  geschlossen werden kann.

Es muss bei zukünftigen Vermietungen darum gehen, dass in erster Linie neue  Fachkräfte  gewonnen werden.

Wenn man so viel Geld für zukünftige Mitarbeiterwohnungen wie unsere Kommune  in die Hand nimmt, dann geht es nicht um taktischen Leerstand zu vermeiden, sondern tatsächlich um die Gewinnung von den so wichtigen Mitarbeitern, die in der Zukunft erforderlich sein werden. Es geht um pragmatisches Vorgehen bei der Vergabe von Mieteinheiten  um die gesteckten Ziele des Fachkräftemangels mit Mietangeboten entsprechend entgegen  zu wirken.

Abschließend  halten wir die vorgeschlagene Rangfolge für zukünftige Vermietungen zwar für richtig, es kann aber nicht darum gehen, bereits gut bezahlte Mitarbeiter oder Mitarbeiter die bereits über eine Wohnung verfügen, mit günstigem Wohnraum zu versorgen.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.