CDU Stadtverband Walldorf

Überarbeitung der Umweltförderprogramme

Stellungnahme der CDU Fraktion

Erst kürzlich haben wir unsere Umweltprogramme beraten, angepasst und verabschiedet. Doch durch veränderte Rahmenbedingungen in der Bundesförderung, an diese unsere Förderprogramme gekoppelt sind, ist es notwendig an zwei unserer kommunalen Förderungen Änderungen vorzunehmen. Und zwar an "Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäude-hülle" und "Erdwärmepumpe - Wärme aus der Erde“.

Dämmmaterial beim Hausbau in Walldorf Süd II | Foto: Dr. Clemens KrieselDämmmaterial beim Hausbau in Walldorf Süd II | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Die Anpassungen sind notwendig und nachvollziehbar, da sonst eine reibungslose Förderung nicht möglich ist. Die einzelnen Änderungen wurden schon genannt, so dass ich nicht näher darauf eingehen werde.

Anzumerken bleibt jedoch, dass wir bei dem Förderprogramm "Erdwärmepumpe - Wärme aus der Erde“ durch die Pauschalisierung eine Besserstellung für den Begünstigten erzielen. Diese Besserstellung ist aber nötig, um die abgeschwächte Förderung des Bundes nachzubessern. Diese Schlechterstellung durch den Bund, können wir nicht nachvollziehen, da die Erdwärmepumpe mit der Variante Erdsonden doch eine zukunftsfähige Wärmegewinnung darstellt.

Wir stimmen den Änderungen gerne zu.


 

Zusammenfassung der Änderungen "Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäude-hülle":

Bewilligungszeitraum: Erhöhung von 12 Monaten auf 36 Monate

Antragszeitpunkt: Statt vor Abschließung eines Lieferungs- oder Leistungsvertrag nur noch vor Baubeginn

Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach Maßnahmenumsetzung:

Statt nach 6 Wochen, spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums

Die Höchstgrenze der städtischen Förderung wird bei maximal 25.000,00 € pro Bauteil und Grundstück festgesetzt.

Die Vorlage einer Fachunternehmererklärung nach § 96 GEG nach Maßnahmenumsetzung wird erforderlich.

Eine Doppelförderung durch die Stadt Walldorf wird ausgeschlossen. Es kann nur das Förderprogramm „Erhöhung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle“ oder „Sanierung zum Effizienzhaus“ in Anspruch genommen werden.

Zusammenfassung der Änderungen "Erdwärmepumpe - Wärme aus der Erde“:

Es soll zukünftig eine städtische Förderung unabhängig von Investitionsausgaben (anrechenbare Kosten) für Erdwärmepumpe für Wohngebäude in Form eines pauschalen Klimabonus geben.

Bestandsgebäude:

Bisher wurden durch die Stadt Walldorf in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten maximal 12.500,00 € pro Grundstück zusätzlich zur BAFA gefördert. Ab sofort soll unabhängig von anrechenbaren Kosten neben der Förderung durch die KfW ein .

Klimabonus für Erdwärmepumpen mit Erdwärmesonden in Höhe von pauschal 12.500,00 € für Mehrfamilienhäuser bis 3 Wohneinheiten pro Grundstück gezahlt werden. Ab 4 Wohneinheiten soll der Klimabonus pauschal 15.000,00 € pro Grundstück betragen.

Für Erdwärmepumpen mit Erdkollektoren soll der Klimabonus pauschal für Mehrfamilienhäuser bis 3 Wohneinheiten in Höhe von 6.250,00 € pro Grundstück gezahlt werden. Ab 4 Wohneinheiten soll der Klimabonus pauschal bei 7.500,00 € pro Grundstück liegen.

Neubauten:

Bisher wurden durch die Stadt Walldorf in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten maximal 5.000,00€ für die Bohrung für eine Erdwärmepumpe mit Erdsonden pro Grundstück gefördert. Ab sofort soll für diese Variante der Erdwärmepumpe unabhängig von anrechenbaren Kosten neben der Förderung durch die KfW ein Klimabonus in Höhe von pauschal 5.000,00 € pro Grundstück gezahlt werden.

Allgemein:

Bewilligungszeitraum: Erhöhung von 12 Monaten auf 36 Monate

Antragszeitpunkt: Statt vor Abschließung eines Lieferungs- oder Leistungsvertrag nur noch vor Baubeginn Einreichung aller erforderlichen Unterlagen nach Maßnahmenumsetzung: Statt nach 6 Wochen, spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums.