Jahresbericht Gemeindevollzugsdienst
Neu ist die Vorlage eines Jahresberichtes des Gemeindevollzugsdienstes und wir halten diese Vorgehensweise für äußerst sinnvoll. Dafür herzlichen Dank an Frau Müller.
Jahresberichte sind eine wertvolle Informationsquelle, weil sie Arbeit, Erfolge und Herausforderungen des Dienstes transparent machen. Sie helfen dabei, die Effektivität der Maßnahmen zu bewerten, Ressourcen besser zu planen und die Öffentlichkeit sowie die Politik über die geleistete Arbeit zu informieren. Zudem können sie als Grundlage für zukünftige Strategien dienen, um die Sicherheit, Ordnung und das Zusammenleben in der Gemeinde zu verbessern.
Wie aus der Vorlage hervorgeht, hat der Gemeindevollzugsdienst in der Regel die Aufgabe, die Einhaltung kommunaler Gesetze, Vorschriften und Satzungen sicherzustellen wie z.B. Verstöße gegen Parkvorschriften, Müllentsorgung, Lärmbelästigung oder Tierhaltung und vieles mehr zu überwachen. Auf die Aufgabenpalette des Gemeindevollzugsdienstes, wie in der Vorlage aufgeführt, wird verwiesen. Ferner hat der Gemeindevollzugsdienst sicherzustellen, dass die öffentliche Ordnung, wie z.B. bei Veranstaltungen, in Parks oder öffentlichen Plätzen gewährleistet werden.
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehres, insbesondere durch Radarkontrollen, wobei es dem Gemeindevollzugsdienst nicht gestattet ist Fahrzeuge des fließenden Verkehrs anzuhalten und Kontrollen durchzuführen. Ferner sollte die Fahrrad- und Fußgängersicherheit beobachtet und gewährleistet werden.
Weiterhin leistet der Gemeindevollzugsdienst Unterstützung bei der Durchsetzung von Maßnahmen bei Gefahrensituationen, z.B. bei kleineren Streitigkeiten oder bei der Einhaltung von Hygienevorschriften. Ferner unterstützt der Gemeindevollzugsdienst in enger Kooperation die Polizei und andere Behörden bei der Überwachung von Bau- und Gewerbevorschriften und bei größeren Einsätzen oder bei der Durchsetzung von Gesetzen.
Insgesamt eine große Bandbreite der Tätigkeiten, die dem Gemeindevollzugsdienst obliegen. All diese Aufgaben sollen, ja müssen die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürger und Bürgerinnen gewährleisten.
Gegenüber den Nachbargemeinden wie z.B. Sandhausen oder St. Leon-Rot, die nach unserem Kenntnisstand 2 bzw. 3 Stellen im Gemeindevollzugsdienst beschäftigen, leisten wir uns bisher 6 und demnächst 7 Stellen im Gemeindevollzugsdienst. Ob die Aufgabenzuwächse in Walldorf um das Zwei-bis Dreifache stärker angewachsen sind, halten wir für zumindest für sehr fraglich und setzen hier ein großes Fragezeichen.
Zwischenzeitlich werden immer mehr Stimmen laut, dass sich die reiche Stadt Walldorf, in Bezug auf Größe der Kommune und Einwohnerzahl, mit bisher insgesamt 6 stationären „Radarstellen“ und zusätzlich einem ambulanten Blitzer, zur „Radarhauptstadt“ in Deutschland gemausert hat und so offensichtlich die Einnahmeseite weiter erhöhen möchte. Angeblich sollen bereits mehrere Gäste von auswärts, die vorher regelmäßig in Walldorf einkaufen waren, unsere Kommune aus genannten Gründen meiden. Sollte sich dies bewahrheiten und sich ein Trend eventuell fortsetzen, wäre dies für unseren Einzelhandel natürlich kontraproduktiv.
Vor einigen Jahren brachte der Innenminister unseres Landes deutlich zum Ausdruck: „Polizei darf nicht zur Landplage werden. Dies war insbesondere auf die Verteilung von sogenannten „Knöllchen“ gemünzt. Dies sollte auch für unseren Gemeindevollzugsdienst Maßstab ihres Handelns sein, denn der Gemeindevollzugsdienst darf nicht zur Stadtplage für unsere Bürger und Besucher werden.
Hinsichtlich der aufgeführten Statistik hätten wir gerne gewusst, ob es sich bei den 9000 Anzeigen durch 112 durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen handelt und wenn ja, wie viele Anzeigen wurden jeweils an den fest installierten Radarmessstellen festgestellt und wie viele Anzeigen erfolgten daraus. Entsprechend dem Ergebnis könnte man die Wichtigkeit der stationierten Radarmessstellen rechtfertigen oder auch nicht.
Interessenshalber hätten wir gerne gewusst, wie viele Anzeigen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Anzahl und Steigerung zu Vorjahren) an die Staatsanwaltschaft vorgelegt und wie die Ausgänge der Verfahren lauteten bzw. waren.
Bei dem vorhandenen Dienstfahrzeug für den Gemeindevollzugsdienst wurde lediglich ausgeführt, dass es sich um ein weißes Fahrzeug ohne Folierung handelt. Unserer Meinung nach müsste ein Van mit der entsprechenden geforderten Folierung ausreichend sein. Uns war nicht bekannt, dass wir zwischenzeitlich mehrere mobile Geschwindigkeitsmessanlagen besitzen und wenn, dürften diese nicht immer gleichzeitig in Betrieb sein und somit auch nicht transportiert werden müssen.
Insgesamt halten wir eine Vorhaltung von zwei Dienstfahrzeugen für den Gemeindevollzugsdienst für nicht erforderlich, gleichwohl könnten wir einer Beschaffung eines Vans mit entsprechender Folierung zustimmen.
Wir erwarten aber auch in Zukunft, dass der Gemeindevollzugsdienst deutlich sichtbar auf der Straße zu Fuß und mit Fahrrad unterwegs ist. Denn nur durch deutliche Präsenz von Polizei und Gemeindevollzugsdienst auf der Straße, wird das Sicherheitsgefühl der Bürgerschaft gewährleistet und erhöht.
Die CDU-Fraktion nimmt die Jahresstatistik zur Kenntnis. Der Anschaffung eines Vans mit Folierung wird zugestimmt, vorausgesetzt es bleibt bei einem Fahrzeug für den Gemeindevollzugsdienst.
Vorlage im Ratsinfosystem