Schulzentrum -Interimsräume -Standort und Raumprogramm
Die Tatsache für die heutigen Entscheidungen in Sachen „Interimsräume, Standort und das erforderliche Raumprogramm“ für Realschule und Gymnasium, sind die dringenden erforderlichen Umsetzungen der anstehenden brandschutztechnischenThemen, die in den nächsten Jahren angegangen und umgesetzt werden müssen.
Hierzu ist es erforderlich ein ganzheitliches Brandschutzkonzept für beide Schulen zu erstellen, in der die baulichen Anlagen, Anlagetechnik, Organisation, Evakuierung, die Risikobeurteilung nach Nutzung, Personenzahl, Mobilitätsgrad der Schüler, evtl. besondere Risiken, Festlegung von Brandabschnitten, Fluchtwegen, Rettungswegen, Notausgängen u.a. enthalten sein werden. Viele Rechtsgrundlagen und Standards spielen hier eine übergeordnete Rolle für die Umsetzungen.
Herr Tisch hat schon im TUPV und auch heute im Wesentlichen ausgeführt, welche umfangreichen Maßnahmen durchgeführt werden müssen und daher eine Auslagerung aller Schüler aus ihren bisherigen Räumlichkeiten unabdingbar sind und die Maßnahmen bis zum Abschluss, Dauer ca. 6-8 Jahre, unumgänglich machen.
Der Gemeinderat muss sich hierbei auf die Aussagen der beiden Schulleitungen von Realschule und Gymnasium und des AK Schulentwicklung, auch mit der Berücksichtigung der Umstellung von G8 auf G9 verlassen können, welche Raumbedarfe für die Interimslösung letztendlich erforderlich sein werden. Benannt wurden insgesamt 12 Klassenzimmer, die für mindestens 30 Schüler auszulegen sind.
Bezüglich der Festlegung eines Standortes der Interimsräume wurde in der Klausurtagung am 29.03.2025 ausgeführt, dass bei einer grundsätzlichen Erweiterung der Räume am Schulzentrum, beide Maßnahmen zusammenzudenken sind und eine wesentliche Voraussetzung für eine Erweiterung sein würden.
Die angesprochenen Varianten eines Erweiterungsbaues, für die die einzelnen Räumlichkeiten noch klar zu definieren sind, könnten sowohl westlich des Hauptgebäudes bzw. östlich der Sporthalle an der Schwetzinger Straße liegen.
Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, auf zusätzliche überdimensionierte Räumlichkeiten oder gar einer Steigerung der Gesamtzahl an Schülern und der Zügigkeit an unseren weiterführenden Schulen zu verzichten.
Auch nach unserer Meinung, sollten nach Festlegung des Standortes für die Interimslösung der Schulhof und die Kleinspielfelder im Westen der Sporthalle nicht für mehrere Jahre den Schülern entzogen werden, da es sich um wichtige Bereiche für Pausenzeiten und Bewegungsflächen der Schülerschaft handelt.
Da ein Erweiterungsbau offensichtlich zwingend erforderlich sein wird, sollte dieser schnellstmöglich konkret geplant und auf den Weg gebracht werden, zumal bis zur Umsetzung wieder mehrere Jahre ins Land gehen werden. Mit einem Standort westlich des Hauptgebäudes für den Erweiterungsbau und dem Standort einer Interimslösung östlich der Sporthalle, können wir mittragen und stimmen dem Raumprogramm mit 12 Klassenräumen zu. Wie im TUPV geplant, sollten die Klassenzimmer mindestens 68 qm groß sein und 28-30 Schüler aufnehmen können. Weiterhin stimmen wir einem rückbaufähigem Modulbau mit drei Geschoßen und jeweils vier Klassenzimmern zu.
Aufgrund der vermutlich lang bestehenden Interimslösung sollten nach unserer Auffassung die Module käuflich erworben werden. Dies würde insgesamt kostengünstiger als ein Anmieten der erforderlichen Module sein und man hätte die Möglichkeit einer Nachnutzung im Eigenbestand oder einem anschließenden Verkauf.
Die CDU-Fraktion stimmt insgesamt dem Verwaltungsvorschlag zu.
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