CDU Stadtverband Walldorf

Das Ehrenamt fördern - die Gemeinden stärken

CDU Walldorf beschließt Anträge zum CDU Landesparteitag

Auf ihrer Vorstandssitzung hat die CDU Walldorf mehrere Anträge ihres Pressesprechers Andreas Staab zur Entbürokratisierung und Förderung des Ehrenamts und zur Stärkung der Gemeinden beschlossen, die er als Delegierter auf dem CDU Landesparteitag am 20./21.09. in Rust vertreten wird.
Andreas StaabAndreas Staab
"Ob bei der Freiwilligen Feuerwehr oder dem DRK, bei der Tafel, Kleiderstube oder in der Plattform, Vorlese-Oma im Kindergarten, Flüchtlingshelfer oder Trainer im Sportverein – eines haben diese Menschen gemeinsam: Sie engagieren sich ehrenamtlich. Allein in Walldorf gibt es mehr als 150 Vereine und damit Hunderte von Ehrenamtlichen, die sich für das Gemeinwesen engagieren. Baden-Württemberg ist das Land des Ehrenamts. In Deutschland setzten sich über 30 Millionen Freiwillige ein. Ehrenamtliche stehen anderen Menschen zur Seite, sie sorgen für gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen ein Stück Heimat.  In der aktuellen bundesweiten Woche des Ehrenamts ist es eine trefflicher Zeitpunkt, Forderungen  zu erheben. Freiwilliges Engagement braucht verlässliche Rahmenbedingungen und besondere Anerkennung" erklärte der Pressesprecher Andreas Staab zu seinen Anträgen.
 
"Wir wollen daher, dass die CDU Baden-Württemberg beschließt sich dafür einzusetzen, dass die Steuerfreigrenzen für gemeinnützige Vereine in der Abgabenordnung (§ 64 Abs. 3) und die Umsatzgrenze in der Umsatzsteuer (§ 23a) von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht wird (Gleichklang von Besteuerungs- Zweckbetriebs- und Umsatzgrenzen). Damit werden die Vereine entlastet. Weiterhin wollen wir erreichen, dass im Einkommenssteuergesetz die Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro (§ 3 Nr. 26) und die Ehrenamtspauschale (§ 23 Nr. 26a) von 720 Euro auf 840 Euro erhöht wird. Mit einer Anhebung der Übungsleiterpauschale soll das Ehrenamt steuerlich entlastet werden, wovon u.a. Trainer/innen oder Ausbilder/innen in einer Vielzahl von Vereinen und Organisationen profitieren würden. Die Anhebung des steuerfreien Betrags auf 3.000 Euro im Jahr verstärkt den finanziellen Anreiz für bürgerschaftliches Engagement. Sie dient zugleich dem weiteren Abbau von bürokratischen Hemmnissen sowohl für die ehrenamtlich Engagierten als auch für die gemeinnützigen Vereine, in deren Dienst oder Auftrag sie tätig sind. Auch die Erhöhung der  sog. Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro käme vielen anderen in gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich engagierten Personen zugute (z.B. Schriftführer/in, Kassenwart/in)." 

Auf Antrag der Stadträte Hannelore Blattmann und Mathias Pütz soll auch geprüft werden, ob die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro Jahresumsatz für gemeinnützige Tätigkeiten erhöht oder in einen Steuerfreibetrag umgewandelt wird. 

Ein weiterer Antrag des Delegierten Staab befasst sich mit dem kommunalen Finanzausgleich. Die CDU Baden-Württemberg soll sich dafür einzusetzen, dass die Zinszahlungen bei der Rückerstattung von Gewerbesteuer durch die Gemeinden unmittelbar beim Finanzausgleich berücksichtigt werden können. "Bei der vereinnahmten Gewerbesteuer wird nach rechtskräftig abgeschlossenem Einspruchsverfahren beim kommunalen Finanzausgleich zwar die Rückerstattung der Gewerbesteuer, nicht aber die damit einhergehenden Zinsbelastungen (§§ 231 ff. AO) angesetzt. Dies kann nach jahrelangem Streit über die Höhe der Gewerbesteuer zu erheblichen, den Haushalt der Gemeinden belastenden, ihre Gestaltungsmöglichkeiten einschränkenden Zinsen bei der Rückerstattung von Gewerbesteuern führen.  Die Gemeinde hat diese Zinsbelastungen allein aus ihrem Haushalt zu tragen. Die Zinszahlungen des Steuerschuldners wegen verspäteter Gewerbesteuerzahlungen nimmt demgegenüber das Finanzamt ein" erläuterte Andreas Staab die Beweggründe für diesen Antrag.  
Sämtliche Anträge wurden vom Vorstand der CDU Walldorf ohne Gegenstimmen beschlossen und in den Landesparteitag eingebracht.