CDU Stadtverband Walldorf

Zinslasten für die Gemeinden sind ungerecht

Pressemitteilung von Dr. Clemens Kriesel

Zurecht kritisiert Bürgermeisterin und Landtagskandidatin Christiane Staab die hohen Zinsen für Gewerbesteuerrückzahlungen (siehe verlinkter RNZ-Artikel). Die Gemeinden haben mit dem Geld gerechnet, haben es meist schon ausgegeben und Jahre später müssen sie plötzlich nicht nur das erhaltene Geld zurückzahlen, sondern auch noch Zins und Zinseszins dafür bezahlen. 

Eigentliches Problem ist nicht die Rückzahlung an sich. Wenn zu viele Steuern von den Unternehmen gezahlt wurden, muss das natürlich zurückerstattet werden. Problematisch sind hingegen die hohen Zinsen auf diese Rückzahlungen. Und je länger das Verfahren vor Gericht dauert, desto höher wird die Zinslast.

Ungerecht hierbei ist, dass die Zinslast bei einer Rückzahlung der Gewerbesteuer die Gemeinde zu tragen hat. Wenn jedoch der Steuerschuldner Zinsen zahlen muss, diese dem Finanzamt zufallen.

Wenn also das Finanzamt bei der Berechnung der Steuern einen Fehler macht, muss die Gemeinde dafür aufkommen. Die Gemeinde kann die Zinsen nicht dem Land in Rechnung stellen (Verwaltungsgerichtsentscheid von 2010). Auch gilt hier keine „Amtshaftung“. Zudem wurde vom Bundesgerichtshof 2003 entschieden, dass kein Schadensersatz durch die Gemeinde verlangt werden kann. Und im kommunalen Finanzausgleich können diese Zinsen auch nicht angesetzt werden.

Genau diesen letzten Punkt haben die CDU Walldorf und der Delegierte Andreas Staab aufgegriffen und schon 2018 auf dem Landesparteitag der CDU in Rust gefordert, dass die Zinszahlungen bei der Rückerstattung von Gewerbesteuer durch die Gemeinden unmittelbar beim Finanzausgleich berücksichtigt werden können.

Ich hoffe, dass unser Antrag die "dicken Bretter" der Politik bald "durchbohrt" haben wird. Und so eine angemessene Lösung für die Kommunen erreicht werden kann.