Auswirkungen der Corona-Pandemie; Beiträge für Kindergarten und Kommunale Betreuung
Daher muss es unser gemeinsames Ziel von Land und Kommune weiterhin sein, Eltern wenigstens von entsprechenden Kita-Beiträgen und Gebühren in dieser Zeit zu entlasten.
Insgesamt gesehen war es in dieser Phase natürlich richtig und wichtig, in den Schulen und Kitas für unsere Eltern eine entsprechende „ Notbetreuung/Notgruppen“ einzurichten. Wenn man die Zahlen in der Vorlage richtig deutet, so wurden diese Notbetreuungen und Notgruppen in dieser Zeit ziemlich stark in Anspruch genommen.
Aus genannten Gründen sind wir auch jetzt der Auffassung, dass für nicht erbrachte Betreuungsleistungen den Eltern auch keine Kosten dafür entstehen dürfen.
Gleichzeitig muss aber auch der Grundsatz gelten, dass für erbrachte Betreuungsleistungen die entstandenen Kosten erhoben werden müssen.
Die CDU-Fraktion schließt sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, gemäß Modifizierung und Konkretisierung (Mail vom 19.02.2021) die in den Punkten a-e von Herrn Steinmann ausführlich erläutert wurden, vollumfänglich an.
Gerade jetzt, wo Kitas und teilweise Schulen wieder geöffnet haben, begrüßen wir natürlich, dass die Landesregierung für Erziehungs.-und Lehrkräfte und in diesen Bereichen Beschäftigte, den Startschuss für Impfungen gegeben hat und derzeit bereits Impftermine für diese Personengruppen vergeben werden.
Von den politischen Entscheidungsträgern fordern wir dringend die rechtlichen Voraussetzungen für „Corona-Schnelltests“ zur Selbstanwendung schnellstens zur ermöglichen, damit der bestmögliche Schutz für alle Kita.-und Schulkinder geschaffen werden können.