Die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements nimmt in unseren Zeiten immer mehr zu. Wir leben in einer Zeit, die von wachsendem Wettbewerbsdruck und von ökonomischen Zwängen gekennzeichnet ist.

Hinter den Stichworten „Globalisierung“ und „demografische Entwicklung“ sowie hinter dem Problem der Arbeitslosigkeit verbergen sich Sorgen, Ängste und materielle Not von zahlreichen Menschen, Menschen, die auf unsere Solidarität und tätige Hilfe angewiesen sind. Es sind diese Entwicklungen, die die Fliehkräfte in unserer Gesellschaft wachsen lassen und so den Zusammenhalt gefährden. Wir müssen uns diesen Entwicklungen in mehrfacher Hinsicht stellen, um unsere Zukunft zu sichern. Ein Meilenstein zur Sicherung unserer Zukunft ist die Bewahrung des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft. Hierzu brauchen wir verstärkt die zivilgesellschaftlich organisierte Mitmenschlichkeit. Diese soll vermehrt gefördert werden. Bürokratiehemmnisse sollen nachhaltig abgebaut werden, damit z. B. die Menschen, die ehrenamtlich tätig sind, mehr Zeit für ihre Mitmenschen haben.
Der Staat kann nicht jede Hilfe geben. Aber er kann das Helfen begünstigen und damit mehr Hilfen ermöglichen. Die CDU Walldorf setzt sich dafür ein, dass Hilfen für Helfer gegeben werden durch Erleichterungen für das bürgerschaftliche Engagement. Dabei geht es nicht um einen Ersatz für staatliche Tätigkeit. Vielmehr steht die überobligationsgemäße Tätigkeit also solche, die nicht verpflichtend ist und schnell vergessen werden kann, im Mittelpunkt.
Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz wurde im Jahr 2013 die Zweckbetriebsgrenze für Sportvereine um 10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Die in früheren Gesetzesvorhaben zeitgleich beschlossene Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Vereine nach § 64 Abs. 3 AO und die Gesamtumsatzgrenze nach § 23 a Abs. 2 UStG fand diesmal nicht statt; diese Grenzen verlieben bei 35.000 Euro.
Diese einseitige Förderung von Sportvereinen ist weder sinnvoll, noch den nicht in Sportvereinen ehrenamtlich Tätigen vermittelbar. Gerade jetzt kommt den im Ehrenamt Tätigen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise in Deutschland eine überragende Bedeutung zu.
Deshalb setzt sich die CDU Walldorf für die Nachholung der Änderungen zur Abgabenordnung und zum Umsatzsteuergesetz ein. Durch die Anhebung des Betrages auf 45.000 Euro wird der bisherige Gleichklang zwischen Besteuerungsgrenze und Zweckbetriebsgrenze nach der AO, sowie Gesamtumsatzgrenze nach dem UStG wieder hergestellt. Wir wollen damit zum einen die Wertschätzung ausdrücken, die die Menschen verdienen, die sich entsprechend bürgerschaftlich engagieren. Zugleich soll ein Zeichen gesetzt werden, um noch mehr Menschen zu motivieren, sich gleichfalls finanziell oder ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einzusetzen.
Deshalb sollte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschließen und diese Gesetzesinitiative von der Landesregierung Baden-Württembergs unterstützt werden.
Einen entsprechenden Antrag der CDU Walldorf hat der Kreisparteitag der CDU Rhein - Neckar bei seiner letzten Versammlung am 24.10.2015 beschlossen.