CDU Stadtverband Walldorf

Unterstützung von Kleinstunternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen

Stellungnahme der CDU Fraktion

Erhalt und Ertüchtigung unserer Verkehrsinfrastruktur gehört zu den unbedingten Pflichtaufgaben in unserer Stadt. Damit einher gehen oftmals auch langanhaltende Straßensperrungen und eine nicht zu überhörende Geräuschkulisse für die betroffenen Anlieger. So war es auch bei der umfassenden und durchaus gelungenen Sanierung der Schwetzinger Straße, die neben den Anwohnern auch den dort ansässigen Gewerbebetrieben viel Durchhaltevermögen abverlangt hat.

Sperrung der Schwetzinger Straße in 2022 | Foto: Dr. Clemens KrieselSperrung der Schwetzinger Straße in 2022 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Für unsere Fraktion, aber auch für die anderen Mitglieder des Rates und für die Stadtverwaltung war es da folgerichtig, diese Betriebe nach Antrag im städtischen Förderprogramm bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Nach der gerade für den Handel einschneidenden Corona-Krise stand diese Baumaßnahmen für die bedauerliche Fortsetzung der außerordentlichen Belastungen. In Anlehnung an die Grundsätze bestehender Förderprogramme stand für uns nach mehreren wohlwollenden Beratungen seinerzeit fest, dass betriebswirtschaftliche Nachweise der Unternehmen eine Förderung ermöglichen und plausibilisieren könnten. Die Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass gerade bei den von uns adressierten kleinsten Unternehmen diese Aussagekraft der Zahlen nicht unbedingt herzustellen ist. Gerade für die heute als wesentlichen Punkt zu beschließende Grundentschädigung von 2500,-€ sehen wir die prinzipiellen Einschränkungen durch die Baumaßnahme als ausreichende Begründung an. Die strukturellen Problem des stationären Handels, die Krisen der Vergangenheit und ganz aktuell die Energiekrise vermindern die Aussagekraft wirtschaftlicher Daten. Auch deshalb bekennen wir uns zum unbürokratischen Instrument der Grundentschädigung. Für darüber hinausgehende Beträge bleiben die Nachweise der betriebswirtschaftlichen Auswertung weiterhin und richtigerweise obligatorisch. Sofern wir für siebenstellige Beträge Straßen sanieren und komplexe Konzepte zur Innenstadtentwicklung verfolgen, muss uns die Unterstützung kleiner Gewerbebetriebe dieser Aufwand - auch bei einer zugegebener Maßen unscharfen Zuteilung der öffentlichen Mittel - diese Beträge wert sein. Immerhin ist ein Ortskern ohne möglichst vielfältige Gewerbebetriebe zumindest für uns unvorstellbar.

Das modifizierte Konzept beschreibt für Walldorf kommunalpolitisches Neuland und muss kritisch gewürdigt werden. Auch wir sehen die berechtigte Gewährung finanzieller Hilfen an Bedarfsprüfungen geknüpft; in diesem Fall jedoch sehen wir ebendies als kaum durchführbar oder ermittelbar an. Umso mehr ist es richtig, sämtliche Förderungen vom bewährten Beirat beschließen zu lassen. Dementsprechend begrüßen wir die Anpassungen infolge der Vorbesprechung im Finanzausschuss. Ebenso sehen wir mehrheitlich auch bei zukünftigen Baumaßnahmen in unserer Stadt dieses Förderprogramm als probates Instrument zur Wirtschaftsförderung an. Leider stand uns Vergleichbares im Zusammenhang mit dem Projekt Ärztehaus noch nicht zur Verfügung. Über die Möglichkeit einer Antragstellung hätten sich fast alle Gewerbetreibenden im Ortskern genauso gefreut wie über eine wie auch immer geartete Grundentschädigung - zumal Baumaßnahmen selbst aber auch veränderte Verkehrsbeziehungen und stadtplanerische neue Fakten in eine existenzbedrohliche Lage führen können. Die CDU-Fraktion sieht in der heute zu beschließenden veränderten Richtlinie mehrheitlich eine Anerkennung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Baumaßnahme Schwetzinger Straße und ein Bekenntnis zur Bedeutung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen in unserer Stadt. Wir stimmen dem Beschlussvorschlag zu. Vielen Dank.


 

Hier die Links zur Gemeinderatsvorlage: Änderung der „Richtlinie der Stadt Walldorf zur freiwilligen Unterstützung von Kleinstunternehmen bei großen städtischen Tiefbaumaßnahmen“

Vorlage

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4