CDU Stadtverband Walldorf

Neubau Pflegeheim

Stellungnahme zum VgV-Verfahren – Architektenleistung: Auslobung und Verfahren

Wir sind der festen Überzeugung, dass letztendlich ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und in allen Bereichen nachhaltiges Gebäude für unsere Bürgerschaft entstehen wird und die zukünftigen Bewohner sehr gute Voraussetzungen für ihr weiteres Leben vorfinden werden. Insgesamt sollte während der Baufortschreibung im Auge behalten werden, dass eine mögliche Auslagerung von Betreutem Wohnen, Tages-/Kurzzeitpflegeplätze und Demenzabteilung, Stichwort „Kurpfalzstraße“, möglich bleiben.

Plan des Pflegeheims | GemeinderatsvorlagePlan des Pflegeheims | Gemeinderatsvorlage

Zunächst besten Dank an Herrn Stadtbaumeister Tisch, der nach dem gefassten Raumprogramm für den Neubau des zukünftigen Pflegeheims in der Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2022, in der zuvor der Astorstiftungsrat als zukünftiger Betreiber dieses gebilligt hatte, heute mit der Fortsetzung in Sachen VgV-Verfahren – Architektenleistungen – Auslobung und Verfahren, dieses so wichtige und längst erwartete Großprojekt für die Walldorfer Bürgerschaft weiter mit Elan vorantreibt.
Vielen Dank auch dafür, dass die Änderungen und Ergänzungen aus der letzten Vorberatung im TUPV, bereits in die Auslobung eingearbeitet wurden. Sicherlich macht es Sinn, auf Grundlage des Raumprogramms und der Aufgabenbeschreibung das Verfahren nach Vergabeordnung mit einem integrierten Planungswettbewerb für Architektenleistungen durchzuführen. In der Folge kann der Neubau des Pflegeheims im Bebauungsplan Walldorf-Süd, dritter Bauabschnitt, weiterentwickelt werden.
Die Tatsache, dass die Benennung von Landschaftsarchitekten gleich zu Beginn mit in das Verfahren aufgenommen wird, zeigt auf, dass die Freiraumangebote für solch ein Projekt von zentraler Bedeutung sind. Eine besondere Bedeutung kommt den teilnehmenden Büros zu, die im Bau von entsprechenden Einrichtungen über erforderliche Qualifikationen verfügen, den Auslobungskriterien voll umfänglich entsprechen müssen und in der Lage sind, eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Planungslösungen einbringen zu können. Hierbei wird die Anzahl von teilnahmeberechtigten Büros am Wettbewerb festgelegt und teilweise gesetzt. Mit den bereits gesetzten Planungsbüros, die den vorgegebenen Anforderungen entsprechen, können wir mitgehen. 
Die benannte Grundlage für die Auslobung wird durch das bereits erwähnte und beschlossene Raumprogramm gebildet und wie bereits ausgeführt, im weiteren Verfahren fortentwickelt. Entsprechend werden diese im Entwurf der Auslobung für die Teilnehmer und Jury beschrieben. Bezüglich der Verfahrensumsetzung, auch im Hinblick auf den Verfahrensablauf finden wir es richtig, dass zeitnah gehandelt wird und eine zügige Durchführung mit dem Abschluss einer Preisgerichtssitzung am 23. November 2023 stattfinden kann. 
Insgesamt können wir der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Jury, den Fach- und Sachpreisrichtern, wie in den Ausführungen der Vorlage ausgeführt, zustimmen. 
Der hochwertige Anforderungskatalog beschreibt sehr detailliert und umfangreich die Kriterien wie Verfahrensform, Auswahlkriterien mit Punktesystem, in der unter anderem die Sparten wie Ressourcen, Energie, Nachhaltigkeit, um nur wenige zu nennen, aufgeführt werden. 
Wir sind der festen Überzeugung, dass letztendlich ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und in allen Bereichen nachhaltiges Gebäude für unsere Bürgerschaft entstehen wird und die zukünftigen Bewohner sehr gute Voraussetzungen für ihr weiteres Leben vorfinden werden. Insgesamt sollte während der Baufortschreibung im Auge behalten werden, dass eine mögliche Auslagerung von Betreutem Wohnen, Tages-/Kurzzeitpflegeplätze und Demenzabteilung, Stichwort „Kurpfalzstraße“, möglich bleiben.