CDU Stadtverband Walldorf

innoWeft – Ermächtigung des Bürgermeisters

bei zustimmungspflichtigen Beschlüssen der Gesellschafterversammlung

Die Innowerft ist ein Technologie- und Gründerzentrum und wird von der SAP und der Stadt Walldorf mit jeweils 42,5 % finanziert und bietet Start-ups Unterstützung und ein umfassendes Coaching von der Idee bis zur Marktreife an. Die Innowerft ist eine Stiftung und an den Start-ups beteiligt und somit auch an einem möglichen wirtschaftlichen Erfolg im Falle des Verkaufs eines Unternehmens beteiligt.

Das Schweickert-Gebäude - hier ist auch die innoWerft angesiedelt | Foto: Dr. Clemens KrieselDas Schweickert-Gebäude - hier ist auch die innoWerft angesiedelt | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Bisher ist dies dreimal gelungen und, wie uns Herr Lindner darlegte, sind die Verkaufsverhandlungen immer sehr schwierig, da die Vorstellungen der beiden Parteien doch meistens sehr unterschiedlich sind. Sind dann alle Modalitäten ausgehandelt, muss die Gesellschafterversammlung noch zustimmen.
Da der Bürgermeister einziger stimmberechtigter Vertreter der Stadt Walldorf ist, können wir zustimmen, dass er von uns ermächtigt wird, die Zustimmung ohne vorherige Rücksprache mit dem Gemeinderat erteilen zu können.
Ich habe versucht, den komplexen Sachverhalt in einer Kurzversion darzustellen – aber darum geht es eigentlich hier gar nicht.
Das hat auch ganz viel mit Vertrauen zu tun! Wir sind überzeugt, dass Matthias Renschler sein Mandat nach bestem Ermessen ausübt und die Stadt und den Gemeinderat sachorientiert und gewissenhaft vertritt.
Selbstverständlich wird der Gemeinderat über alle Geschäfte möglichst zeitnah informiert.
Von unserer Seite aus können wir deshalb dem Beschlussvorschlag bedenkenlos zustimmen.