CDU Stadtverband Walldorf

Offenlage des Änderungsentwurfes der Altstadtsatzung

zur erleichterten Errichtung von Solaranlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 47 auf Seite 12 und 13

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 47 | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 47 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Offenlage des Änderungsentwurfes der Altstadtsatzung zur erleichterten Errichtung von Solaranlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB Die Stadt Walldorf verfolgt das Ziel, die Energiewende auf lokaler Ebene umzusetzen und hat hierfür eine Photovoltaik-Offensive mit umfangreichen Förderprogrammen gestartet. Zudem haben sich durch die Energiekrise und angesichts des Klimawandels die bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen hin zu einer verstärkten Förderung erneuerbarer Energien geändert. Dabei sollen auch die Dachflächenpotenziale der Altstadt für die solare Energiegewinnung nutzbar gemacht werden. Aus diesem Grund soll die „Satzung der Stadt Walldorf über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutze und zur Erhaltung des Ortsbildes der Altstadt“, die sogenannte „Altstadtsatzung“, mit der Zielsetzung die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen im Altstadtbereich zu erleichtern, geändert werden. Bestehende einschränkende Regelungen für die Errichtung solcher Anlagen sollen vereinfacht und geöffnet werden.