Gemeinderat entscheidet sich gegen die Grundsteuer C
Mit der Grundsteuerreform eröffnet das Land Baden-Württemberg Kommunen die Möglichkeit, die Grundsteuer C für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke einzuführen: Ziele wären eine Lenkungswirkung, um diese Grundstücke zeitnah einer Bebauung zuzuführen, oder eine Erhöhung der kommunalen Einnahmen. Wie der Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen hat, wird die Stadt Walldorf diese Grundsteuer C nicht zum 1. Januar 2026 einführen. Die Entscheidung fiel bei zwei Gegenstimmen (Wilfried Weisbrod und Maximilian Himberger) sowie zwei Enthaltungen (Nele Böhm und Moritz Winnes, alle Bündnis 90/Die Grünen).
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