CDU Stadtverband Walldorf

Gemeinderat entscheidet sich gegen die Grundsteuer C

Hoher Verwaltungsaufwand und Zweifel an der Lenkungswirkung

Mit der Grundsteuerreform eröffnet das Land Baden-Württemberg Kommunen die Möglichkeit, die Grundsteuer C für baureife, aber noch unbebaute Grundstücke einzuführen: Ziele wären eine Lenkungswirkung, um diese Grundstücke zeitnah einer Bebauung zuzuführen, oder eine Erhöhung der kommunalen Einnahmen. Wie der Gemeinderat jetzt mehrheitlich beschlossen hat, wird die Stadt Walldorf diese Grundsteuer C nicht zum 1. Januar 2026 einführen. Die Entscheidung fiel bei zwei Gegenstimmen (Wilfried Weisbrod und Maximilian Himberger) sowie zwei Enthaltungen (Nele Böhm und Moritz Winnes, alle Bündnis 90/Die Grünen).

Weiterlesen auf www.walldorf.de:

Bildschirmabgriff von www.walldorf.de
Bildschirmabgriff von www.walldorf.de