CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 6

Die Thermische Solaranlage auf Bestandsgebäuden

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 19 Seite 6.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 19 als E-Paper | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 19 als E-Paper | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens Kriesel

Eine thermische Solaranlage ermög- licht die Versorgung eines Haushalts  mit Warmwasser bei gleichzeitiger  Reduzierung des Betriebs der konven- tionellen Heizungsanlage. Vor allem  in der Sommerzeit kann so ein hoher  Anteil des Warmwasserbedarfs gedeckt  werden, wobei die Heizungsanlage bei  vorhandenem Pufferspeicher abge- schaltet werden kann.  Bei einer 4-köpfigen Familie mit einem  Jahresenergiebedarf von etwa 4.200  kWh zur Warmwassererzeugung, kön- nen durch eine Solaranlage ca. 60% der  Energie eingespart werden. Dabei sinkt  die Abhängigkeit von den steigenden  Energiepreisen, wodurch sich die Solar- anlage langfristig amortisiert und es wird  zugleich ein Beitrag zum Umweltschutz  geleistet. Bei der Auslegung der Solaranlage sollte  sich an dem Warmwasserbedarf über die  Sommermonate orientiert werden, damit  die konventionelle Heizungsanlage im  Sommer abgeschaltet werden kann. Als  Richtgröße sollte pro Person eine Flach- kollektorfläche von 1 bis 1,5 m² vorgese- hen werden. Ebenfalls kann eine Solaranlage - bei ent- sprechender Dimensionierung - einen  Teil der Raumbeheizung übernehmen. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung  thermischer Solaranlagen auf privaten  Gebäuden mit Baugenehmigung vor  1995. Die Höhe des Zuschusses beträgt  pauschal 400 €. Ab dem 8. Quadratme- ter Bruttokollektorfläche erhöht sich der  Zuschuss um 60 € für jeden weiteren vol- len Quadratmeter Kollektorfläche. Pro  Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird  ein einmaliger Zuschuss gewährt.  Welche Kriterien müssen erfüllt  werden? Gefördert werden Maßnahmen, die die  Anforderungen der städtischen Förder- richtlinie erfüllen – hierzu zählt, dass die  Installation von einem Fachbetrieb aus- zuführen ist. Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Woh- nungseigentümergemeinschaften kön- nen einen Antrag bei der Stadt Walldorf  stellen. Bei Eigentumswohnungen sind  die Antragssteller nur gemeinschaftlich  antragsberechtigt. Der Antrag und die eingereichten För- derunterlagen werden geprüft und bei  Erfüllung der Förderbedingungen eine   Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass  eine Auftragsvergabe erst nach Zugang  der Bewilligung erfolgen darf. Eine För- derung ist ausgeschlossen, wenn ohne  schriftliche Zustimmung der Bewilli- gungsstelle mit der Maßnahme begon- nen wurde. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  und der Antrag zum Förderprogramm  Thermische Solaranlagen sind dort ver- fügbar.  Walldorfer Umweltförderprogramme  Serie „Umweltförderprogramme“ in der Rundschau In unserer Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die insgesamt 18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Wall- dorf nahebringen. Übersichtlich und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche Zielgruppe sich die  jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie erfüllen und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und  wo gestellt werden kann. Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Fördertopf der Stadt in Höhe von insge- samt 300.000 Euro partizipieren und durch Maßnahmen zur Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum  anderen leisten Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klima- und Umweltschutz in unserer Stadt.  Haben Sie keine Angst vor bürokratischen Hindernissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de, Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramm