CDU Stadtverband Walldorf

CDU Walldorf für Stärkung des Ehrenamts

Antrag der CDU Walldorf erreicht CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Der Staat kann nicht jede Hilfe geben. Aber er kann das Helfen begünstigen und damit mehr Hilfen ermöglichen. Die CDU Walldorf setzt sich dafür ein, dass Erleichterungen für das bürgerschaftliche Engagement auch im Steuerrecht geschaffen werden.

Das betrifft auch Ergänzungen zum Ehrenamtsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2013. Durch dieses Gesetz wurde damals u.a. die Zweckbetriebsgrenze für Sportvereine um 10.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Die in früheren Gesetzesvorhaben zeitgleich beschlossene Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Vereine (z.B. Vereinsgaststätten) nach § 64 Abs. 3 AO und der Gesamtumsatzgrenze nach § 23 a Abs. 2 UStG fand jedoch diesmal nicht statt; diese Grenzen verblieben bei 35.000 Euro. Deshalb setzt sich die CDU Walldorf für die Nachholung der Änderungen zur Abgabenordnung und zum Umsatzsteuergesetz ein. Der Bundestag soll ein entsprechendes Gesetz beschließen.

Einem entsprechenden Antrag der CDU Walldorf hatte der Kreisparteitag der CDU Rhein - Neckar bei seiner Versammlung am 24.10.2015 zugestimmt (vgl. homepage: „cdu-walldorf.de“ unter Presse vom 19.11.2015) und diesen Antrag anschließend beim CDU Landesparteitag eingebracht. Die CDU Baden-Württemberg hat auf ihrem Landesparteitag am 20.11.2015 diesen Antrag zur weiteren Beratung an den CDU Landesvorstand überwiesen. Der CDU Landesvorstand wiederum hat nunmehr die CDU/CSU-Bundestagsfraktion um Stellungnahme gebeten.

Mit Eberhard Gienger, MdB, der sich im Bundestag insbesondere mit Initiativen zum Ehrenamt befasst, hat die CDU Walldorf beim Neujahrsempfang der CDU Rhein-Neckar in Sinsheim am 20. Januar 2016 gleich einen kompetenten Ansprechpartner der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu unserem Antrag gefunden und ebenso die Gelegenheit zum Gespräch zur Stärkung des Ehrenamts genutzt wie auch einen weiteren Informationsaustausch mit dem Bundestagsabgeordneten vereinbart.