Erstellung eines Landschaftsplans
Obwohl nach den Verfahrensvorschriften des Naturschutzgesetzes ein Aufstellungsbeschluss nicht zwingend erforderlich ist, sollten auch wir als eigenständige Kommune mit Wäldern, Wiesen und Ackerland u.a. konkrete Trassen bzw. Schutzgebiete mit einem Aufstellungsbeschluss für den kommunalen Landschaftsplan sowie zur Besetzung des Begleitgremiums angehen und entsprechend anpassen.
Uwe Lindner nimmt Stellung zur Erstellung eines Landschaftsplanes | Bild: Generiert mit KI, Portrait: Matthias BusseZiel des Landschaftsplans ist die ganzheitliche Abbildung, Bewertung und Steuerung der Freiraum- und Landschaftsentwicklung unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer, wirtschaftlicher und klimatologischer Aspekte. Das Begleitgremium sollte, ja muss einen transparenten, fachlich fundierten, Ressourcenschonende und bürgernahe, ideologiefreie Begleitung des Planprozesses gewährleisten.
Hierbei müssen insbesondere die Natur, Landwirtschaft, Erholung, Klimaresilienz, Wasserhaushalt und biodiversitätsrelevante Belange Berücksichtigung finden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine gelebte Transparenz und Partizipation, d.h. eine frühzeitige Einbindung aller relevanter Akteure, eine klare Dokumentation von Entscheidungen und eine förmliche Öffentlichkeitsarbeit.
Kerninhalte sollten daher die Gebietskulisse und Umfang, also Abgrenzung der zu erfassenden Flächen (Bebauung, Freiraum, Naturschutzgebiete, Wälder, Gewässer und landwirtschaftliche Nutzflächen) sein.
Datengrundlagen ist bzw. sind Inventar- und Kartierungsdaten die Biotopstrukturen, Grün- und Gehölzbestände, Nutzungsarten, Schutzgebiete, und den Wasserschutz beinhalten bzw. erfassen.
Insgesamt muss der zulässige Rechtsrahmen, der Verfahrensablauf, ein Zeitplan, Personalbedarf und die externe Fachplanung gewährleistet sein.
Das Gremium sollte durch eine überschaubare Anzahl von Mitgliedern begrenzt sein und im Ergebnis in eine Vorlage eines Entwurfs eines Landschaftsplans münden, der letztendlich nach Diskussion und Beratung im Gemeinderat, beschlossen werden sollte.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass danach ein ständiger Monitoringsplan zur Langzeitbewertung und Landschaftsentwicklung, Biodiversität, Erholungswert und Klimafunktion, festgelegt wird.
Die CDU-Fraktion stimmt der Beschlussfassung der Verwaltungsvorlage zu.
Hintergrundinfos: Gemeinderatsvorlage