Harbarth: Besonderer Schutz für Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte notwendig Strafverschärfungen bei Angriffen
Debatte im Bundestag
Berlin / Rhein-Neckar. Über 64.000 Polizisten wurden im Jahr 2015 im Dienst Opfer von Straftaten, in der Bundeshauptstadt werden durchschnittlich jeden Tag 17 Übergriffe auf Polizisten registriert, Tendenz steigend. „Das erhöhte Aggressionspotential beschränkt sich aber nicht auf Polizeibeamte. Wenn wir erleben müssen, dass Feuerwehrleute, die versuchen, einen Brand zu löschen, daran gehindert werden, wenn wir Berichte lesen, dass Sanitäter, vielleicht auch in Begleitung von Notärzten, beim Versuch, Menschenleben zu retten, behindert, gestört oder angegriffen werden, dann fehlt mir dafür jedes Verständnis. Dem muss mit gleicher Konsequenz entgegengetreten werden wie bei Angriffen auf Polizisten. Aus diesen Gründen dehnen wir unsere Maßnahmen auch auf Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste aus“, sagte Dr. Stephan Harbarth (CDU), stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Rhein-Neckar, im Rahmen seiner heutigen Rede im Deutschen Bundestag.
Dr. Stephan Harbarth, MdB (Text/Foto: Busse)
Der Fraktionsvize: „Man hat manchmal den Eindruck, als hätten sich Teile des politischen Spektrums daran gewöhnt, dass dieser Anstieg von Jahr zu Jahr zu einer Art Regel- und Normalfall wird. Wir dürfen nicht mit politischer Abstumpfung auf die Verrohung des Klimas gegenüber den Beamten reagieren. In den schwierigen Zeiten, in denen wir leben, sind wir in besonderem Maße auf die Kompetenz, auf die Professionalität unserer Einsatzkräfte angewiesen. Ihr Einsatzprofil wird stetig komplexer, vielfältiger und gefährlicher.“
Die Union setze im Bereich der Inneren Sicherheit auf den „Dreiklang“ mehr Personal, bessere Ausrüstung und Verschärfung des Strafrechts. Die Große Koalition habe in dieser Wahlperiode mehr als 10.000 zusätzliche Stellen bei der Bundespolizei und den Sicherheitsbehörden des Bundes beschlossen und die Haushaltsmittel für die Ausrüstung der Polizisten deutlich aufgestockt. Die Strafvorschriften in den Paragrafen 113 ff. sowie 125 und 125a des Strafgesetzbuches sollen verschärft werden.
Polizeibeamte und Vollstreckungsbeamte sollen während jeder Diensthandlung unter besonderem Schutz stehen, die Strafbestimmungen zum Schutz von Hilfskräften gleichermaßen geändert werden. Angriffe auch bei einfachen Diensthandlungen wie Streifenfahrten und Unfallaufnahmen können künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden, das Mitsichführen einer Waffe, auch ohne Verwendungsabsicht, wirkt ebenfalls strafverschärfend.
„Der Angriff auf ein Individuum ist immer schlimm. Es ist ein Angriff auf die persönliche Integrität, auf Leib und auf Leben. Aber was wir im Fall von Angriffen auf Polizisten erleben, ist ein Weiteres. Es ist nicht nur der Angriff auf ein Individuum, es ist der Angriff gegen unseren Staat, und einen solchen Angriff müssen wir in aller Entschlossenheit beantworten“, führte Harbarth heute im Plenum des Bundestages aus.
In Richtung des Bundesjustizministers Maas (SPD) sagte der 45-jährige Rechtsanwalt: „Vonseiten der Unionsfraktion hatten wir uns bei der Priorisierung der Projekte in dieser Legislaturperiode eine etwas andere Reihenfolge gewünscht. Aus unserer Sicht wäre es besser gewesen, wenn man dieses Projekt nicht erst im Jahr 2017 aufgegriffen hätte.“
Harbarth abschließend: „Ich könnte mir auch gut vorstellen, Mitarbeiter von Jobcentern, von Jugendämtern und von Ausländerbehörden in den Schutzbereich mit aufzunehmen, denn auch sie sind aufgrund ihrer Tätigkeit häufig solchen Anfeindungen ausgesetzt. Das ist handwerklich in der Umsetzung nicht einfach, aber ich glaube, wir sollten dies auf unserer politischen Agenda belassen.“
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