CDU Stadtverband Walldorf

Wohnungseinbrüche in 2016 in Walldorf deutlich angestiegen

Besserer Schutz von Polizei und Rettungskräften

Michael Reuter, Vorsitzender der CDU Walldorf, zu der in der vergangenen Woche vom Leiter des Wieslocher Polizeireviers, Uwe Schrötel, vorgestellten Kriminalitätsstatistik: „Aus der aktuellen Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2016 ergibt sich, dass die Anzahl der Wohnungseinbrüche in Walldorf um 70 % gestiegen ist. Aus einer Vielzahl von Gesprächen haben wir erfahren, dass die Walldorfer Bürgerinnen und Bürger wegen dieser Angriffe auf ihre innerste Privatsphäre zutiefst verunsichert sind.  
Michael Reuter \Michael Reuter \"Wir haben erreicht, dass durch die Stadt mehr Geld in die Sicherheit zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger investiert wird\".

Zur Unterstützung einer besseren Vorsorge vor Wohnungseinbrüchen hat die CDU-Fraktion deshalb einen Antrag im Walldorfer Gemeinderat eingebracht. Am 21. März hat der Gemeinderat mehrheitlich diesen Antrag der CDU-Fraktion beschlossen. Wir haben erreicht, dass durch die Stadt mehr Geld in die Sicherheit zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger investiert wird. Vorsorge und Aufklärung müssen aber Hand in Hand gehen. Wir unterstützen daher die Forderung des Revierleiters Uwe Schrötel, gegen die Organisation der Einbrecherbanden mit vorhandenen Technologien den Kontrolldruck zu erhöhen. Dazu gehört das automatische Erkennen gesuchter Kfz-Kennzeichen, wie es schon bei der bayerischen Polizei erlaubt ist, oder das zügige Aufspüren von Handys über die sog. Funkzellenauswertung um abzugleichen, wer zu den Tatzeiten an mehreren Tatorten war (vgl. dazu auch RNZ vom 27.4.2017). Die CDU ist und bleibt die Partei der Inneren Sicherheit.“

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche in 2./3. Lesung das Gesetz zum besseren Schutz von Polizisten und Rettungskräften verabschiedet. Der Vorsitzende der CDU Walldorf erklärte hierzu: „Polizisten und Rettungskräfte setzen sich auch in Walldorf tagtäglich für unsere Sicherheit ein. Sie verdienen daher unseren besonderen Schutz und unsere besondere Anerkennung. Mit dem verabschiedeten Gesetz wurde jetzt eine wichtige Forderung der Union aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Gewaltbereitschaft auf unseren Straßen nimmt zu – auch gegen Polizisten und Rettungskräfte zum Beispiel während der allgemeinen Tätigkeiten, etwa der Streifenfahrt oder der Aufnahme eines Unfalls. Diese standen bislang aber nicht unter dem besonderen Schutz des § 113 StGB. Mit der Reform stehen künftig alle „tätlichen Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“, unter gesonderter Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Damit wurde eine Strafrechtslücke geschlossen.“