Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, werte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung einer
Vergabedienstanweisung sollen Ziele berücksichtigt werden, denen
sich die Stadt Walldorf größtenteils bereits verpflichtet hat.
Rechtliche Vorgaben in allen Bereichen von Ausschreibung und
Beschaffung binden gegenwärtig schon viel Arbeitszeit in der
Verwaltung. Darüber hinausgehende Kriterien erfüllt die Stadt auch
durch finanzielle Mehrausgaben. Ökologie und Nachhaltigkeit waren
und sind auch schon lange Diskussions- und Entscheidungsgrundlage
von Gemeinderat und Verwaltung sowohl bei Einzelmaßnahmen als
auch bei regulärem Geschäftsbetrieb. Auch die CDU-Fraktion stimmt
unserem Weg der Übererfüllung von Standards in Anbetracht unserer
Haushaltslage zu.
Allerdings wollen wir dies nicht in Verbindung mit einer
antragsgemäßen Dienstanweisung. Diese betrachten wir als ein
formelles Korsett, was nicht nur auf die Größe unserer Stadt und
Verwaltung nicht übertragbar wäre, sondern auch regionale bzw.
kommunale Anbieter zusätzlich belasten würde. Gerade kleine und
mittlere Unternehmen, leistungsstarke Fachbetriebe leiden
insbesondere unter einer starken und zunehmenden Bürokratie und
lähmenden Regulierung. Nachweise im Sinne einer
Vergabedienstanweisung zu erbringen, wäre eine zusätzliche Auflage.
In der praktischen Umsetzung sehen wir zudem die Schwierigkeit der
Abgrenzung einzelner Fälle. Wann ist die Dienstanweisung
anwendbar und wann muss notwendigerweise darauf verzichtet
werden? Gerade in dieser Einzelfallentscheidung bei unklaren
Sachverhalten ist ein unverhältnismäßiger Mehraufwand begründet.
Beispiele aus großen Städten wie Karlsruhe mögen zwar eine
gesteigerte Anwendbarkeit ähnlicher Regelungen zeigen, jedoch trägt
aus unserer Sicht auch das beigefügte Modell in der textlichen
Festsetzung eher das Prädikat „Wischiwaschi“! Insofern wäre eine
solche Dienstanweisung für Walldorf wie in der Vorlage benannt
wirklich erschöpfend; nur in einem anderen Wortsinne, nämlich eher
für die Mitarbeiter von Verwaltung und Lieferanten und
Dienstleistern der Stadt. Obwohl auch die CDU-Fraktion sich die
angestrebten Vergabekriterien zu Eigen macht, sollten wir uns nicht
im Sinne dieses Antrages unnötig abhängig macht und selbst über
Gebühr reglementieren. Daher lehnen wir diesen Antrag ab, geben
seine inhaltlichen Ansätze aber der Verwaltung als Empfehlung und
Gebot mit auf den Weg.
Vielen Dank.
Für die CDU-Fraktion
Mathias Pütz