CDU Stadtverband Walldorf

Auch Walldorf ist von der Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft betroffen

Walldorf An einem Themenabend der CDU wurde in der vergangenen Woche von Walldorfs CDU-Kreisrat, Manfred Helm, über den Beschluss der Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Zusammenarbeit im Bereich der Abfallwirtschaft referiert.
Dieser Beschluss des Kreistages erging am 17.10.2006 mit Mehrheit.
Kaum ein Kreisthema, so Helm, hat in den letzten Jahren soviel Aufmerksamkeit in der Presse erfahren, wie das eventuell ins Auge gefasste Kraftwerk zur Verwertung von Biomasse und Restabfallstoffen.
Nach dem Vertrag von 1992 kompostiert derzeit die Stadt Heidelberg den Müll, der Rhein-Neckar-Kreis deponiert und Mannheim verbrennt die anfallenden Abfälle.
Vertraglich übertragen wurden diese Aufgaben in Mannheim auf die stadteigene Abfallgesellschaft MVV, im Rhein-Neckar-Kreis (RNK) auf die AVR.
Mittlerweile ist die Abfallwirtschaft weitgehend privatisiert, nur die Entsorgungspflicht der Abfälle aus den Haushalten muss noch über die öffentliche Hand erfolgen.
Die Mannheimer MVV bietet in einer neuen Anlage in Wiesbaden für 110 € je Tonne die Verwertung durch ein Kraftwerk an, während unsere Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises 162 € je Tonne Müll zahlen, so der Kreisrat. Der Preisnachteil für unsere Bürgerinnen und Bürger beläuft sich damit auf ca. 4 Mio. €, je Einwohner auf 8 € im Jahr.
Hierfür bestehen 2 Alternativen: Entweder es bleibt alles beim Alten und die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Neckar-Kreises zahlen weiterhin überhöhte Preise, oder durch Kündigung des besagten öffentlich-rechtlichen Vertrages mit anschließender Ausschreibung werden marktgerechte. d.h. reduzierte Preise erzielt.
Das Erreichen günstiger Preise setzt die Kündigung zwingend voraus und die damit verbundene Neuausschreibung der Leistungen für einen Zeitraum von 5 Jahren mit Optionsmöglichkeit. Sollte diese Ausschreibung jedoch langfristig zu keinem für unsere Bürgerinnen und Bürger günstigeren Ergebnis führen, sollte man die Wirtschaftlichkeit der Errichtung einer firmeneigenen Anlag durch die AVR prüfen. Diese Entscheidung darüber obliegt in jedem Fall dem Kreistag und letztendlich bestimmt über das Planungsrecht die betroffene Gemeinde, ob eine solche Anlage auf ihrer Gemarkung gebaut werden darf, oder nicht!
Der Rhein-Neckar-Kreis unternimmt mit diesem Beschluss alle gebotenen Möglichkeiten, um die Bürgerinnen und Bürger des Kreises, auch in Walldorf, wesentlich besser zu stellen, als zur Zeit.
Die wichtigste Frage bei diesem Thema bleibt also, so der Referent, ob den Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Neckar-Kreis weiterhin überhöhte Kosten zugemutet werden sollen, oder ob man Kostensenkungen erreichen will!
Die Antwort hierauf ist klar.