Kommunalaufsicht bekräftigt Rechtsauffassung der Stadt
Für die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung wie der Stadt Walldorf gibt es klare Regeln: Die sogenannte „Stellenbewertung“ bildet die Grundlage für die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD). Dafür wird eine Bestandsaufnahme aller anfallenden Aufgaben gemacht, es werden die Kompetenzen und Befugnisse unter Berücksichtigung der organisatorischen Eingliederung geklärt, die mit der Tätigkeit verbundenen Ziele definiert sowie die Fachkenntnisse und die konkrete Ausbildung des Mitarbeiters festgelegt.
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